Zoll Stralsund warnt vor illegalem Feuerwerk
Der Zoll in Stralsund warnt kurz vor dem Jahreswechsel vor dem Kauf von illegalem Feuerwerk. Zöllner in Mecklenburg-Vorpommern haben bereits gefährliche Pyrotechnik aus dem Verkehr gezogen.
Kurz vor dem Jahreswechsel warnt der Zoll in Stralsund wieder vor den Gefahren von Silvesterfeuerwerk. Vorsicht beginne im Fall von illegaler Pyrotechnik nicht erst mit der Verwendung am Silvesterabend, sondern bereits beim Kauf. Im vergangenen Jahr hatten die Zöllner mehr als eine halbe Tonne Pyrotechnik sichergestellt und vernichtet. Dazu zählen zum Beispiel Böller ohne amtliches CE-Prüfzeichen. Diese enthalten weit mehr Sprengstoff als zulässig und sind deswegen gefährlich. In diesem Zusammenhang komme es Jahr für Jahr zu Augen- und Ohrenverletzungen, abgetrennten Gliedmaßen und starken Verbrennungen durch nicht zertifiziertes Feuerwerk.
Illegales Feuerwerk unterliegt dem Sprengstoffgesetz
Wer nicht zertifiziertes Feuerwerk nach Deutschland einführt, verstößt dabei gegen das Sprengstoffgesetz und macht sich demnach strafbar. Dies gelte auch für Feuerwerk, das zwar zertifiziert ist, aber zu den Kategorien F2, F3 und F4 gehört. Zur Kategorie F2 gehören beispielsweise Blitz-Knallsätze, für die eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese ausnahmslos erforderlich.
Bereits etwa 140 Kilo illegales Feuerwerk beschlagnahmt
Der Zoll Stralsund hat nach eigenen Angaben in der laufenden Saison bereits rund 12.500 illegale Feuerwerkskörper beschlagnahmt, was in etwa einem Gesamtgewicht von 140 Kilogramm entspricht. Im vergangenen Jahr lag die Zahl der beschlagnahmten Silvester-Pyrotechnik bei rund 580 Kilogramm (23.188 Stück). Diese Tendenz würde allerdings traditionell vor dem Jahresende steigen. Neu sei, dass die Feuerwerkskörper nicht mehr nur im Kofferraum über die Grenze transportiert, sondern zunehmend mit der Post verschickt würden. So habe das Zollamt derzeit verstärkt Feuerwerkskörper der Kategorie F3 auch in Paketsendungen registriert.
Zoll rät "dringend" zu Feuerwerk mit CE-Kennzeichen
Der Zoll rät dringend dazu, kein unerlaubtes Feuerwerk, sondern nur "konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk" zu kaufen. Neben jährlichen "Horrormeldungen" über Verletzungen, sei man so auch strafrechtlich vor unangenehmen Konsequenzen geschützt.