Wohngeldreform zeigt Wirkung: MV zahlt rund 56 Millionen Euro aus
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im ersten Halbjahr 2023 über 56 Millionen Euro Wohngeld ausgezahlt. Laut Innenministerium war es im Vorjahreszeitraum weniger als die Hälfte. Landesbauminister Christian Pegel (SPD) begrüßt diese Entwicklung.
Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeldreform hat in Mecklenburg-Vorpommern Wirkung gezeigt: Laut Innenministerium wurden im ersten Halbjahr 2023 rund 56 Millionen Euro ausgezahlt. Im ersten Halbjahr 2022 seien es 24 Millionen Euro gewesen. Damit übersteige die Summe bereits die Wohngeldauszahlungen des gesamten Jahres 2022 in Höhe von 46 Millionen Euro. Landesbauminister Christian Pegel (SPD) äußerte sich zufrieden: „Genau dies war das Ziel der Wohngeldreform“, sagte er. Auch der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) lobte das Wohngeld als „geeignetes Mittel“ für bedürftige Haushalte. Künftig müsse es nur noch flexibler und digitaler werden.
Anhebung der Einkommensobergrenzen führte zu mehr Anträgen
Wohngeld soll Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen dabei unterstützen, die gestiegenen Wohn- und Heizkosten zu bewältigen. Seit der Reform und der Anhebung von Einkommensobergrenzen konnten 2023 mehr Menschen als zuvor Wohngeld beantragen, teilte das Ministerium in Schwerin mit. So bezogen im Juli bereits mehr als 40.000 Haushalte im Nordosten staatliche Zuschüsse, vor der Reform im Dezember 2022 seien es rund 23.000 Haushalte gewesen, hieß es.
Berechtigung lässt sich mit Wohngeldrechner ermitteln
Der Landesbauminister geht davon aus, dass noch mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten könnten. Ob ein Anspruch besteht, können Interessierte mit einem Wohngeldrechner im Internet unkompliziert herausfinden.
Ziel: Alle die einen Anspruch haben, sollen Geld erhalten
Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) forderte, das Wohngeld weiter bekannt zu machen und den Zugang zu erleichtern. "Wer berechtigt ist, das ließe sich künftig unbürokratisch mit Hilfe der Finanzämter feststellen", erklärte VNW-Direktor Andreas Breitner. "Die Finanzämter könnten zusammen mit den Wohngeldstellen jedes Jahr eine aktualisierte Übersicht der Wohngeldberechtigten erstellen. Dann wäre auch gesichert, dass wirklich alle, die einen Anspruch auf diese staatliche Leistung haben, das Geld erhalten."