Versuchter Mord: Urteil nach Hammer-Attacke gegen Ehemann
Eine Frau hatte auf ihren schlafenden Mann mit einem Vorschlaghammer eingeschlagen. Der überlebte mit schwersten Verletzungen und leidet auch Monate später unter den Folgen. Das Gericht wertete die Tat als Mordversuch.
Weil sie ihrem schlafenden Ehemann mit einem Vorschlaghammer auf den Kopf geschlagen hat, muss eine 48-Jährige für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Stralsund wertete dies als Mordversuch. Sie hatte die Tat bereits am ersten Prozesstag weitgehend eingeräumt. Ihr Mann überlebte die Attacke mit schwerste Verletzungen und leidet bis heute unter den Folgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ehemann bleibt pflegebedürftig
Als strafverschärfend sah das Gericht den Umstand an, dass der Ehemann der verurteilten Frau dauerhafte Schäden am linken Auge davontrug, die seine Sehkraft nachhaltig beeinträchtigen. Darüber hinaus bestehe weiterhin Pflegebedürftigkeit Strafmildernd sei laut einer Gerichtssprecherin berücksichtigt worden, dass dass sie "nur vermindert steuerungsfähig" gewesen sei. Zeugenaussagen zufolge litt sie seit Jahren unter starken Depressionen.