Urteil in Schwerin: Lebenslange Haft für Vater wegen Mordes an Sohn
Weil er seinen zweijährigen Sohn umgebracht hat, ist ein 50-Jähriger in Schwerin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er das Kind im Januar 2013 erstickte, weil es Auswanderungsplänen im Weg stand. Ob ein Verfahren gegen die Mutter eröffnet wird, ist noch unklar.
Im Indizienprozess um den Tod eines zweijährigen Jungen vor zehn Jahren ist am Landgericht Schwerin am Montag das Urteil gefallen: Der Vater des Kindes muss ins Gefängnis. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung lagen zuvor weit auseinander: Die Anklagebehörde forderte lebenslange Haft wegen Mordes für den 50-Jährigen. Die Nebenklage hatte sich dem angeschlossen. Die Verteidigung plädierte jedoch auf Freispruch und verwies in ihrer Begründung auf mehrere Geständnisse des Mannes, die sich in einigen Punkten widersprächen. Die Tat sei dem Mann zudem nicht nachzuweisen, hieß es vorab. Noch im Gerichtssaal kündigte die Verteidigung Revision an. Nach dem Prozess seien zu viele Fragen offen, um zu einer Verurteilung zu gelangen, so einer der beiden Rechtsanwälte.
Fall mit vielen Fragezeichen
Der 50-Jährige stand seit Mitte Mai vor Gericht. Die Ehefrau des Verurteilten und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder hatte ihren Mann knapp acht Jahre nach der mutmaßlichen Tat angezeigt. Wiederum zwei Jahre später stellte sich der Vater, nachdem er von der Staatsanwaltschaft informiert wurde, dass gegen ihn ermittelt wird. Er lebte inzwischen getrennt von seiner Frau in der Schweiz.
Vater erzählte zwei Versionen der Tat
Bei der Polizei gab der 50-Jährige an, dass er mit dem Jungen in den Wald gefahren sei und ihm dort im Auto eine Decke auf das Gesicht gedrückt habe. Danach habe er das tote Kind im Wald unter Zweigen und Ästen versteckt. Allerdings schrieb der Vater - vermutlich nur wenige Wochen nach der Tat - für seine Frau eine andere Version auf. Demnach erstickte er den Sohn außerhalb des Autos mitten im Wald.
Mutter zeigt ihren Mann erst 2020 an
Vor Gericht schwieg der Angeklagte zum Tatvorwurf bis zuletzt. Auch die Mutter wollte nicht als Zeugin aussagen. Sie berichtete 2020 bei der Polizei, ihr Mann habe behauptet, den Kleinen zu den Großeltern gebracht zu haben, weil der Umzug nach Spanien für ihn zu anstrengend erschien. Erst als der Vater drei Wochen später die Leiche nach Spanien geholt habe, habe sie vom Tod ihres Kindes erfahren. Über Jahre habe ihr Mann dann gedroht, ihr und dem anderen Sohn etwas anzutun, falls sie zur Polizei gehen würden. Das Gericht hält dies für unglaubwürdig.
Mord doch in Absprache mit der Mutter?
Das Gericht geht mittlerweile davon aus, dass es vor dem Mord zumindest eine lose Absprache zwischen Vater und Mutter des Kindes gegeben hatte. Die 42-Jährige sei demnach nicht eingeschritten, als ihr der Vater auf dem Weg zum Tatort eine Textnachricht geschrieben hatte. Zudem sei die Mutter häufig mit der Erziehung der beiden Söhne überfordert gewesen. Das Paar soll mindestens einmal darüber gesprochen haben, wie viel einfacher das Leben gewesen sei, als sie nur einen Sohn hatten, hieß es am Montag nach der Urteilsverkündung. Ob jedoch ein Verfahren gegen die Mutter eröffnet wird, sei noch offen, so ein Sprecher.