Urteil: Mehrjährige Haft für Drogenhandel nach Saudi-Arabien
Das Schweriner Landgericht hat einen 40-jährigen Syrer zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er insgesamt 86 Kilogramm Amphetamin zum Teil von Parchim aus nach Saudi-Arabien und in den Sudan verschickt hat.
Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Verurteilte ein umfangreiches Geständnis abgelegt hat. Darin gab er in einem nichtöffentlichen Teil des Prozesses auch Taten zu, die noch nicht ermittelt worden waren. Außerdem gab er nach Angaben des Gerichts auch Informationen preis, die ihn in Gefahr bringen konnten. Somit wurde der Strafrahmen für den Handel mit nicht geringer Menge an Betäubungsmitteln, der zwischen zwei und 15 Jahren Haft liegt, nicht ausgeschöpft. Das Urteil bewerten Prozessbeobachter deshalb als eher milde.
Mann handelte im Auftrag
Schon nach der Anklageverlesung Anfang Juli hatte der Verteidiger für seinen Mandanten bestätigt, in insgesamt acht Fällen über insgesamt vier Jahre Amphetamin-Pillen in Paketen verschickt zu haben. Die Drogen hatte er in Kaffeedosen versteckt, bei der Post aufgegeben und an Empfänger verschickt, die ihm genannt wurden. Bei dem Amphetamin handelt es sich den Angaben zufolge um ein bis vor zehn Jahren noch zugelassenes Medikament namens Captagan, das als "Kriegsdroge" im Syrienkrieg gilt und insbesondere im arabischen Raum von Kämpfern und Soldaten konsumiert wird.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Dafür erhielt er nach eigenen Angaben insgesamt 12.000 Euro. Das Geld schickte er dann an seine Familie in Syrien. Er selbst war mit seiner Frau und damals fünf Kindern 2016 aus Syrien nach Deutschland gekommen. Das Gericht bewertete die Summe, die der 40-Jährige bekam, in Anbetracht der Drogenmenge als sehr niedrig. Es wies an, dass der Mann das Geld zugunsten der Staatskasse zurückzahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass Verteidigung oder Anklage Revision einlegen, gilt allerdings als unwahrscheinlich.