Schwesig will Schuldenbremse aufweichen
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) macht sich für ein Aufweichen der Schuldenbremse stark. Teile der Opposition und der Landesrechnungshof warnen dagegen vor einer laxen Geldpolitik.
Auslöser der Debatte ist die neueste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter haben am Mittwoch die Ampel-Koalition in Berlin in die Schranken gewiesen. Sie sagen, die Bundesregierung hätte Kredite, die eigentlich für Corona-Maßnahmen gedacht waren, nicht nachträglich für den Klimaschutz umwidmen dürfen. Es geht um 60 Milliarden Euro in einem sogenannten Sondervermögen. Die Karlsruher Richter halten das für einen Verstoß gegen die Ausnahmeregeln bei der Schuldenbremse.
Mehr finanzpolitischer Spielraum
Ministerpräsidentin Schwesig sieht nach dieser Entscheidung Handlungsbedarf. Die SPD-Politikerin will mehr finanzpolitischen Spielraum. In einer Mitteilung auf dem Kurznachrichtenportal "X" warb sie für eine "neue Schuldenregel". Die müsste Zukunftsinvestitionen für Sicherheit, Klimaschutz, Bildung und Digitalisierung ermöglichen - auch durch Schulden. Gleichzeitig gehe es darum, "konsumtive Schulden" - das wären beispielsweise Ausgaben fürs Personal - zu begrenzen. Genauer wurde Schwesig nicht. Die Schuldenbremse für Mecklenburg-Vorpommern wurde 2011 beschlossen, das Kreditverbot gilt seit 2020.
Massive Kritik an Schwesig
Bei der FDP-Fraktion provozierte Schwesig mit ihren Gedankenspielen massive Kritik. Fraktionschef René Domke erklärte, "eine Finanzpolitik zu Lasten der kommenden Generationen" sei mit seiner Partei nicht zu machen. Der Landesrechnungshof formulierte es ähnlich. Die Landesregierung könne aus dem Spruch der Verfassungsrichter kein Ende der strikten Ausgabenpolitik ableiten. Die Mahnungen aus Karlsruhe "bieten keinen Raum, weitere kreative Wege zur Umgehung oder gar Abschaffung der Schuldenbremse zu finden". Der Rechnungshof sieht die Landesregierung nach der Entscheidung aus Karlsruhe direkt gefordert. Kredite aus dem ursprünglich knapp drei Milliarden Euro schweren Corona-Schutzfonds dürften nach der Corona-Notsituation nicht zeitlich unbegrenzt an der Schuldenbremse vorbei und ohne tatsächlichen Bedarf aufgenommen werden.
Vorwurf der Haushaltstrickserei
Wie der Bund dürfe auch die Landesregierung "diese Verfassungsregelung nicht mit der Gründung eines Sondervermögens als parallelen Nebenhaushalt umgehen". Die obersten Finanzkontrolleure fordern: "Der MV-Schutzfonds ist unverzüglich zu schließen und abzuwickeln." Diese Sicht teilt die CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Marc Reinhardt warf der Landesregierung "Haushaltstricksereien" ähnlich wie im Bund vor. Auch in Mecklenburg-Vorpommern habe die SPD die Corona-Sonderkredite "sehr wahrscheinlich in verfassungswidriger Weise verwendet", so Reinhardt. Mittel seien "zu signifikanten Teilen für Zwecke, die mit der Bewältigung der Corona-Pandemie rein gar nichts zu tun hatten", ausgegeben worden.
Urteil soll analysiert werden
Nach Angaben von Finanzminister Heiko Geue (SPD) stehen im MV-Schutzfonds aktuell noch knapp 900 Millionen Euro bereit. Aber schon im nächsten Jahr würden 270 Millionen Euro getilgt. Geue zahle also Schulden zurück statt das Geld, so wie es der Bund geplant habe, weiter zu nutzen. Direkte Auswirkungen auf den Landeshaushalt sieht der Finanzminister nicht, er meint aber: "Wir analysieren das Urteil jetzt aber auch noch einmal in Ruhe".