Coronahilfen mit Buchstaben, Buchstabenspiel auf blauer Einwegschutzmaske © picture alliance/dpa

Rot-Rot uneins bei Zinszahlungen für Corona-Soforthilfe

Stand: 24.10.2024 14:00 Uhr

Im andauernden Streit um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen zieht die rot-rote Koalition nicht mehr an einem Strang. Anders als das SPD-geführte Wirtschaftsministerium will die Linke jetzt bestimmten Unternehmen bei Zinszahlungen entgegenkommen.

von Stefan Ludmann

Alle gegen einen: So lässt sich der wochenlange Streit um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen zusammenfassen. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) jedenfalls muss viel Kritik von Opposition und Wirtschaftsverbänden einstecken. Sie finden, der Sozialdemokrat geht zu hart vor und sehen das Vertrauen in die Politik gefährdet. Meyer setzt allerdings nur um, was er lange angekündigt hat: Er fordert die staatliche Corona-Soforthilfe seit Ende September von Unternehmen und Selbstständigen zurück, die bis dahin nicht nachgewiesen hatten, dass sie diese Unterstützung im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 auch gebraucht haben.

Hohe Zinszahlungen stunden oder erlassen

Mit Ablauf dieser Frist wurden rund 9.000 Rückforderungsbescheide verschickt, erstmals werden auch Zinsen fällig. Bei einer Soforthilfe von 9.000 Euro sind das 1.500 Euro. Dem Finanzexperte der Linksfraktion, Torsten Koplin, geht das zu weit. Koplin ist offenbar vom Druck der Wirtschaftsverbände und auch vieler kleiner Betriebe beeindruckt. Er und seine Linksfraktion fordern jetzt "Kulanz" des Landes, es gebe Fälle, denen durch den Zinsanspruch der "Garaus" gemacht werde. Koplins Forderung: Wenn Unternehmen oder Selbstständige ihre nicht benötigten Hilfe jetzt noch zurückzahlen wollten, dann müsse das Land seinen "Ermessensspielraum" nutzen und diesen Unternehmen die Zinszahlung stunden oder ganz erlassen.

Wirtschaftspolitisches Verantwortungsbewusstsein

Beifall bekommt die Linksfraktion von CDU-Fraktionschef Daniel Peters. "Die späte Einsicht ist begrüßenswert", so Peters. Die Landesregierung sollte "im Sinne von Fairness und wirtschaftlicher Vernunft Ermessensspielräume bei der Zinsbelastung nutzen". Das habe nichts mit Verschwendung zu tun, sondern zeuge "von wirtschaftspolitischem Verantwortungsbewusstsein". Das Wirtschaftsministerium reagierte reserviert auf den Vorschlag des Koalitionspartners Die Linke. Man nehme die Aussagen zur Kenntnis, hieß es schmallippig. Bisher bleibt Wirtschaftsminister Meyer bei seinem Kurs: Die Betroffenen hätten lange genug Zeit gehabt, sich zu erklären. Es gehe um Steuergelder. Außerdem weist das Ministerium darauf hin, dass es bei Härtefällen schon jetzt Möglichkeiten der Stundung gebe.

Rückzahlungen in Höhe von 230 Millionen Euro

Den größten Teil der Corona-Soforthilfen fordert das Land zurück: Rund 230 Millionen Euro der insgesamt ausgezahlten 320 Millionen Euro sollen zurückgezahlt werden. Das meiste fließt an den Bund zurück. Die Sofort-Hilfen konnten bis August 2020 beantragt werden. Sie wollten insbesondere kleinere Betriebe und Selbstständige über Wasser halten. Die Hilfen dienten dazu, im ersten Lockdown Ausgaben für Betriebs-Mieten, Pachten oder Leasing zu finanzieren. Rund 36.000 Anträge wurden gestellt. Der Großteil der Betriebe hatte seine Nachweise fristgerecht eingereicht. Diese Unternehmen müssen keine Zinsen zahlen.

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NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 24.10.2024 | 12:00 Uhr

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