Revision nach Urteil: Freispruch nach Kindesmissbrauch gefordert
Ein 49-jähriger Mann, der vor einer Woche wegen sexuellen und schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern vor dem Landgericht Neubrandenburg zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, hat Revision eingelegt. Er und seine Verteidiger hatten in dem Prozess auf Freispruch plädiert. Der Bundesgerichtshof muss nun prüfen, ob es Verfahrensfehler gegeben hat. Angeklagt waren insgesamt 50 Fälle des Missbrauchs. Die Kinder waren zum Tatzeitpunkt zehn und elf Jahre alt. Sie mussten während des Prozesses aussagen, weil der 49-Jährige keine Aussagen machte.