Das Rathaus in Schwerin © picture alliance/dpa | Jens Büttner Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
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AUDIO: Sofort-Rente für Bürgermeister - Thema im Innenausschuss (1 Min)

Rentenpläne für Bürgermeister und Landräte Thema im Landtag

Stand: 07.03.2024 12:04 Uhr

Die Vorschläge der rot-roten Koalition für eine großzügige Pensionsregel für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte haben am Donnerstag den Innenausschuss des Landtags beschäftigt. Die Spitzen der kommunalen Verwaltungen sollen bereits nach sieben Jahren im Amt Ruhegehalt bekommen.

von Stefan Ludmann

Offenbar gelten die neuen Regeln in der rot-roten Koalition als heißes Eisen. Als der Gesetzentwurf für eine "Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts" Anfang Januar in den Landtag eingebracht wurde, war davon keine Rede. Es ging eher um die Möglichkeit, Sitzungen der Kommunalvertretungen auch per Video-Konferenz abzuhalten. Außerdem wurden die Altersgrenzen für die Wählbarkeit von Bürgermeistern und Landräten heraufgesetzt.

Pensionsregeln versteckt auf Seite 73

Die großzügigen Pensionsregeln tauchen eher versteckt auf Seite 73 des insgesamt 166 Seiten starken Entwurfs auf. Quasi im Vorbeigehen wird in Artikel 5 das Landesbeamtengesetz neu geregelt. Statt wie bisher nach frühestens zwei Amtszeiten, die jeweils sieben Jahre dauern, sollen Ruhegehälter künftig schon nach sieben Jahren gezahlt werden, wenn ein Amtsinhaber nicht wiedergewählt wurde. Die Altersgrenze soll von bisher 45 auf 40 Jahre gesenkt werden.

Keine entsprechende Regel für Minister

Die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Martina Johannsen, meinte, es sei durchaus nachzuvollziehen, die Attraktivität der Ämter zu erhöhen und Ruhegehalt schon nach einer Amtszeit zu ermöglichen. Aber es sei "kritisch", dass Alters-Pensionen schon mit 40 Jahren ausgezahlt werden sollen. Diese Regelung gebe es nicht einmal für Abgeordnete oder Minister. "Nicht gerecht" sei die Regel, sagte CDU-Generalsekretär Daniel Peters. Offenbar gebe es Einzelinteressen von SPD-Funktionären, deren persönliche Wünsche zu der geänderten Fassung geführt hätten.

FDP spricht von "Fehlanreiz"

Der FDP-Abgeordnete David Wulff erklärte, eine finanzielle Absicherung sei zwar wünschenswert, aber "diese Rente ist ein Fehlanreiz, sich nicht mehr richtig anzustrengen". Die Regelung sei niemandem vermittelbar. Auch die Landtags-AfD lehnt den Vorstoß ab. "Die derzeitige Regelung für die Altersruhegelder ist bereits großzügig genug", meinte der Abgeordnete Jens-Holger Schneider. Die Änderung erscheine "unnötig und unverhältnismäßig".

Linke gegen "Neiddebatte"

Die Regierungsfraktion "Die Linke" erklärte dagegen, die neue Ruhegehaltsregel solle die Attraktivität der Ämter steigern. "Der Fachkräftemangel macht sich überall bemerkbar", so der Abgeordnete Michael Noetzel, es werde immer schwieriger, geeignete Kandidaten für Bürgermeister- oder Landratsposten zu finden. Das rauer werdende politische Klima schrecke viele Bewerber ab. Die geplante Änderung der Ruhestandsregeln sei "im Einklang mit der kommunalen Familie angestoßen" worden. Statt eine Neiddebatte loszutreten, so Noetzel, "sollten wir eher darüber diskutierten, was uns eine funktionierende Demokratie wert ist".

Ähnliche Regeln in anderen Bundesländern

Auch der Koalitionspartner SPD betonte, die neue Regelung "basiert auf den fachlichen Vorschlägen kommunaler Spitzenverbände". Ziel sei es, "das kommunale Wahlamt attraktiver zu machen, da ein kommunaler Wahlbeamter ansonsten - trotz Erfüllung einer gesellschaftlich überaus wichtigen Aufgabe - nach einer Amtsperiode möglicherweise ohne jegliche ruhestandsfähigen Dienstbezüge dasteht". Die Sorge, dass Bürgermeister vor dem Nichts stehen, gelte es zu beseitigen. Die SPD-Fraktion verweist auf andere Bundesländer - in Niedersachen, Schleswig-Holstein und Saarland gebe es vergleichbare Regeln.

Angeblich geringe Mehrkosten

Der Vorsitzende des Landkreistages, Heiko Kärger (CDU), bestätigte auf Anfrage, dass die Neuregelung ein Wunsch der Landräte gewesen sei. Einzelnen Kommunalpolitikern zu unterstellen, es sei ihr persönlicher Wunsch gewesen, nannte der Landrat des Kreises Mecklenburgische Seenplatte "Quatsch". Kärger räumte aber ein, es wäre besser gewesen, die Neuregeln in der Öffentlichkeit zu thematisieren. Der Kommunale Versorgungsverband (KVV), der Ruhegehälter auszahlt, sieht in der Neuregelung kein Problem. Die Mehrkosten würden "sehr gering" ausfallen, erklärte der Verwaltungsratschef Stephan Meyer (CDU). Meyer ist Vizelandrat im Landkreis Rostock.

Landtagsabstimmung in der kommenden Woche

Trotz der Kritik der Opposition: Der Innenausschuss des Landtags hat am Donnerstagvormittag keine Luft an die Pläne gelassen und sie unverändert abgesegnet. Das letzte Worte über das "Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts" hat der Landtag. Er wird sie wahrscheinlich Ende April während der turnusmäßigen Landtagssitzung beschließen. Die neue "Renten-Regel" würde dann noch vor der Kommunalwahl am 9. Juni in Kraft treten.

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NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 07.03.2024 | 06:00 Uhr

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