Prozess um zerstückelte Leiche: Haftstrafen für die Angeklagten
Im Oktober waren Polizisten zu einer Wohnung in Greifswald gerufen worden, wo sie eine zerteilte Leiche fanden. Das Landgericht Stralsund hat nun zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Im Prozess um den Tod eines Mannes und die Zerstückelung seiner Leiche am Landgericht Stralsund ist ein Urteil gefallen. Der Hauptangeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der zweite Angeklagte, der die Leiche des Opfers später mit zerteilte, wurde wegen versuchter Strafvereitelung zu drei Jahren Haft verurteilt.
Gericht: Angeklagte zerteilten Leiche
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige deutsche Hauptangeklagte im Herbst vergangenen Jahres in seiner Greifswalder Wohnung einen 38 Jahre alten Bekannten niedergeschlagen hat, mit dem er zuvor getrunken hatte. Er überließ das schwer verletzte und betrunkene Opfer sich selbst und legte sich schlafen. Am nächsten Morgen war der Bekannte tot. Im Anschluss zerteilte er gemeinsam mit dem zweiten deutschen Angeklagten die Leiche mit Messern, einer Säge und einer Machete.
Bekannter ließ Täter auffliegen
Nachdem sie die Leiche des Opfers zerteilt hatten, versuchten die Angeklagten, einen weiteren Bekannten für den Abtransport der Körperteile zu gewinnen. Sie schickten ihm sogar Fotos. Doch anstatt den Tätern zu helfen, alarmierte der Mann die Polizei.
Verteidiger wollte Freispruch erwirken
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge für den Haupttäter gefordert. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch: Selbstverteidigung könne nicht ausgeschlossen werden und ohnehin sei vieles zum Tathergang ungeklärt. Für den Komplizen beantragte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft. Er war erst am Tag des Vorfalls aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung gesessen hatte. Er besuchte umgehend den anderen Angeklagten und fand dort die Leiche vor. Für ihn hielt sein Verteidiger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für angemessen. Er hatte bestritten, an der Zerstückelung der Leiche beteiligt gewesen zu sein.