Pragsdorf-Prozess: Angeklagter aus U-Haft entlassen - Beschwerde eingelegt
Der 14-jährige Angeklagte im Fall des getöteten Sechsjährigen in Pragsdorf bei Neubrandenburg ist am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Neubrandenburger Landgerichts im Prozess um den Tod eines sechsjährigen Jungen in Pragsdorf eingelegt. Nach dem zweiten Prozesstag am Donnerstag hatte das Landgericht den Haftbefehl gegen den 14-jährigen Angeklagten aufgehoben. Die Strafkammer habe nach Prüfung des Haftbefehls keinen Haftgrund mehr erkannt, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstagabend. "Der Haftgrund war die Wiederholungsgefahr." Das sieht die Staatsanwaltschaft anders - und legte nun Beschwerde ein.
Seit September in Untersuchungshaft
Der Angeklagte war Ende September vergangenen Jahres verhaftet worden. Das Gericht ist nach Aussage des Sprechers jederzeit verpflichtet, während des Verfahrens zu prüfen, ob die Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen. Diese seien nach der Vernehmung von Zeugen am Donnerstag nicht mehr festgestellt worden. Die Untersuchungshaft setze zwingend voraus, dass es einen besonderen Haftgrund gibt. Mit der Schuldfrage habe die Entscheidung nichts zu tun. Der Teenager ist wegen Totschlags angeklagt. Ihm droht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. Im vergangenen September soll er in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg den Sechsjährigen geschlagen und erstochen haben. Da der Angeklagte Jugendlicher ist, fand der zweite Verhandlungstag wie auch schon der Auftakt am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Bürgermeister reagiert mit Unverständnis
"Ich kann das nicht verstehen", kommentierte der Bürgermeister von Pragsdorf, Ralf Opitz, am Freitag die Entscheidung des Gerichts. Er habe von der Entlassung von einem Bürger erfahren, der Kontakt zur Familie des getöteten Sechsjährigen habe. Das Sicherheitsgefühl in dem Dorf werde dadurch nicht gesteigert, so Opitz. "Man kann nicht in seinen Kopf reingucken, was da vorgeht", ergänzte der Bürgermeister. Es sei eine 24-Stunden-Überwachung nötig, um sicherzustellen, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe.
Ermittlungen gegen den Bruder
Im Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft außerdem gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten. Details dazu teilten die Ermittler nicht mit. Am 27. Februar soll der nächste Verhandlungstag in dem Prozess stattfinden. Danach sind bis Ende März noch vier weitere Termine vorgesehen. Dann könnte es auch ein Urteil geben.