Detailaufnahme eines Frühchens im Brutkasten. © picture alliance / dpa Foto: Arno Burgi

Neue Regelung für Frühchenstationen in MV

Stand: 28.12.2023 15:00 Uhr

Ab dem kommenden Jahr soll es verschärfte Mindestbelegungen für die Frühgeborenenversorgung in den Kliniken des Landes geben. Laut Gesundheitsministerium in Schwerin ist die Neuregelung der falsche Weg.

Wenn ein Baby zu früh kommt, dann ist eine gute medizinische Versorgung extrem wichtig. Frühchenstationen bieten diese, allerdings ist ihr Betrieb kostenintensiv. Deshalb drängen die Krankenkassen in Deutschland auf Mindestbelegungszahlen. Den künftigen Vorgaben zufolge müssen Kinderkliniken bundesweit ab dem kommenden Jahr mindestens 25 Frühgeborene unter 1.250 Gramm Geburtsgewicht behandeln. Die Regelung soll die Versorgungsqualität in Kliniken sicherzustellen. Nur wenn eine ausreichende Menge an Frühgeburten begleitet werde, hätte das Klinikpersonal genug Erfahrung, so die Begründung.

Drei Frühchenzentren im Land

In Mecklenburg-Vorpommern haben drei Kliniken ein Frühchenzentrum. Zwei von ihnen erfüllen die Voraussetzungen. In Rostock wurden 33 und in Greifswald 30 Frühchen mit zu geringem Geburtsgewicht geboren. In Schwerin wurden in diesem Jahr bisher 24 Frühchen versorgt. Aus dem Gesundheitsministerium von Mecklenburg-Vorpommern heißt es, die bisherigen drei Standorte sollten erhalten werden. Die gesetzliche Regelung sei der falsche Weg. Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hatte versprochen, sich um eine Sonderregelung zu bemühen, wenn Schwerin die Mindestmenge nicht schafft. So eine Ausnahmeregelung sollte es laut Drese auch für die Klinik in Neubrandenburg geben. Das Zentrum dort hatte 2022 nur 18 Frühgeborene behandelt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 28.12.2023 | 14:00 Uhr

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Sonderregelung für Frühchenzentren

25 Frühgeborene mit geringem Geburtsgewicht sind die Voraussetzung für den Erhalt der Stationen. Nicht jede Klinik erreichte diese "Quote". 1 Min

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