MV: Wahlbenachrichtigungen zugestellt
Wer bis Sonnabend (18.05.) keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte in der nächsten Woche bei seiner Amts- oder Stadtverwaltung um Einsicht in das Wählerverzeichnis bitten. Dort müssen Unstimmigkeiten geklärt und Änderungen vorgenommen werden. Mit der Wahlbenachrichtigung können Alle ihre Briefwahlunterlagen anfordern. Diese können mit den Wahlzetteln bis spätesten 6. Juni zurückgeschickt oder bis zum 7. Juni im Briefwahllokal abgegeben werden. In Schwerin und Waren sind die Lokale bereits in Betrieb. Wo sie zu finden sind, ist auch auf den Internetseiten der Städte und Ämter veröffentlicht.