Kreistag: Weniger Geflüchtete für Unterkunft in Upahl
Die Flüchtlingsunterkunft in Upahl im Landkreis Nordwestmecklenburg soll deutlich kleiner gebaut werden als ursprünglich geplant. Das hat der Kreistag am Donnerstagabend beschlossen.
200 statt 400 Plätze für Geflüchtete sollen nun nur noch in dem geplanten Containerdorf in Upahl entstehen. Den Antrag hatte die Linksfraktion gemeinsam mit der SPD gestellt. Linken-Fraktionschef Horst Krumpen sagte, es brauche ein Signal an Upahl und andere Gemeinden, dass kleinere Einrichtungen möglich seien.
Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann (CDU) schränkte ein, der Beschluss, die Unterkunft kleiner zu bauen sei erst umsetzbar, wenn weitere Unterkünfte in anderen Gemeinden im Landkreis gebaut werden können. Die AfD lehnte den Antrag komplett ab - Fraktionschef Jens-Holger Schneider sagte, auch 200 Plätze seien zu viel. Wann und ob in Upahl weitergebaut wird, ist noch unklar.
Prüfung von geändertem Bebauungsplan
Derzeit hat ein Gericht wegen einer fehlenden Baugenehmigung einen Baustopp verhängt. Die Baugenehmigung sei jedoch auf dem Weg, kündigte Landrat Schomann an. Die Gemeinde Upahl versucht den Bau zudem über das Baurecht zu verhindern. Die Gemeinde änderte den Bebauungsplan am Mittwoch entsprechend. Schomann zufolge will der Kreis die Beschlüsse prüfen und sich in der kommenden Woche äußern.
Innenministerium: Gemeinde kann Bau nicht verhindern
Aus Sicht des Innenministeriums wird die Gemeinde den Bau durch die Änderung des Bebauungsplans nicht dauerhaft verhindern können. "Nur aus sogenannten städtebaulichen Gründen" könne eine Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung zum Bau von Flüchtlingsunterkünften verweigern, teilte das Ministerium mit. Hierbei bezog sich die Behörde auf die Auslegung des Baugesetzes durch Gerichte. Politische Gründe sind der Darstellung nach nicht gültig.
Wie das Innenministerium mitteilte, ist das zuständige Bauamt laut Gesetzeslage befugt, bei einer fehlenden Zustimmung der Gemeinde diese als gegeben zu erklären. Hierbei helfe auch eine Regelung der Bundesregierung aus den Jahren 2015 und 2016, die den Bau von Unterkünften erleichtern sollte. Sie kehrt die sonst geltenden Vorgaben um: Der Bau von Unterkünften in Gewerbegebieten ist grundsätzlich erlaubt - außer es sprechen triftige Gründe dagegen. Diese Regelung ist laut Ministerium vom Bund erneut in Kraft gesetzt worden.
Erneut Proteste gegen Containerdorf
Auch der Städte- und Gemeindetag im Land ist der Ansicht, dass eine "reine Verhinderungsplanung von Flüchtlingsunterkünften" rechtlich problematisch sein dürfte. Grundsätzlich will der Verband die Entscheidung aber nicht rechtlich bewerten. Vor dem Kreistagsgebäude in Grevesmühlen haben am Donnerstagabend etwa 200 Menschen gegen den Bau von Flüchtlingsunterkünften demonstriert.