Kontostreit um Nord Stream 2: Gericht bestätigt Kündigung
Das Landgericht Stralsund hat entschieden, dass die Sparkasse Vorpommern das Konto der Transliq AG ordnungsgemäß kündigen durfte. Damit bleibt die hochverschuldete Nord Stream 2 AG ohne eigene Bankverbindung in Mecklenburg-Vorpommern, was Gläubiger weiter in Unsicherheit lässt.
Das Landgericht Stralsund hat entschieden, dass die Kündigung des Transliq-Kontos durch die Sparkasse Vorpommern rechtens ist, jedoch nur als ordentliche und nicht als außerordentliche Kündigung. Die Transliq AG, die als Sachwalter der hochverschuldeten Nord Stream 2 AG fungiert, hatte die Fortsetzung des Kontos gefordert, um rund 150 Kleingläubiger mit offenen Forderungen von insgesamt 25 Millionen Euro zu bezahlen. Dutzende Banken hatten eine Kontoeröffnung für Transliq zuvor abgelehnt.
Sparkasse verweist auf Sanktionsgefahr
Die Sparkasse begründete ihre Entscheidung mit der drohenden Gefahr von US-Sanktionen. Bereits im Februar hatte das Gericht die Kündigung des Kontos der Nord Stream 2 AG bestätigt. Das Unternehmen legte daraufhin Berufung ein. Die Transliq AG will nun Schadenersatzansprüche gegen die Sparkasse geltend machen. Offen bleibt, wie die betroffenen Firmen ihr Geld erhalten sollen.
Frist für Gläubiger-Auszahlungen verlängert
Das Kantonsgericht Zug in der Schweiz verlängerte die Frist zur Auszahlung der Gläubiger erneut bis zum 9. Mai, um einen Konkurs der Nord Stream 2 AG abzuwenden. Die Pipelinegesellschaft war mit 69 Millionen Euro vom Bund unterstützt worden, um ungenutzte Röhren für ein LNG-Projekt weiterzuverkaufen. Die Zukunft der Pipeline bleibt ungewiss, während internationale Investoren Interesse zeigen.
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