Kein Baustopp für LNG-Terminal - Nabu scheitert vor Gericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einen Antrag des Naturschutzbundes (Nabu) auf einen Baustopp für das Rügener LNG-Terminal abgelehnt. Der Bau sei angesichts einer anhaltenden Gasversorgungskrise notwendig.
Umweltverbände wollen einen Baustopp für das Rügener LNG-Terminal erwirken. Vergangene Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits einen Antrag auf Rechtsschutz der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgelehnt. Im Rahmen einer Klage des Nabu gegen die Baugenehmigung für das Terminal hat das Gericht nun auch einen Antrag des Nabu auf einen Baustopp abgeschmettert.
Gericht bestätigt Einspeisungsbedarf
Der Grund für die Entscheidung: Das Gericht sieht eine in der Baugenehmigung für das Terminal angeführte Gasversorgungskrise als gegeben an. Mit Blick auf die kommenden Heizperioden werde das Terminal daher gebraucht. Das Gericht berief sich dabei auch auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur, die einen zusätzlichen Bedarf an Einspeisemöglichkeiten für LNG sähe.
Enttäuschung beim Nabu
Der Nabu ist enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts. "Insgesamt führt die Entscheidung zu einer Niederlage für die Natur. Der Beschleunigungsrausch der Bundesregierung wirkt sich in Verfahren wie dem vorliegenden in gravierender Weise auf den Rechtsschutz aus", erklärte die Geschäftsführerin des Nabu-Landesverbandes in Mecklenburg-Vorpommernm, Rica Münchberger.
Klage noch nicht entschieden
Konkret hat der Nabu gegen die Genehmigung des ersten Seeabschnitts der Anbindungspipeline des geplanten Terminals geklagt. "Die geplanten Leitungen verlaufen durchgehend durch Natura-2000-Gebiete und gesetzlich geschützte Biotope, welche durch den Bau zerstört beziehungsweise beschädigt werden", begründete Münchberger den juristischen Vorstoß. Die insgesamt rund 50 Kilometer lange Leitung soll das Terminal in Mukran im Norden Rügens mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin verbinden. Die Klage an sich ist wie schon im Fall der DUH mit der Ablehnung des Eilantrags nicht entschieden. Ebenso liegt noch eine Klage der Gemeinde Binz samt Eilantrag in Leipzig vor.