Grundsteuerreform MV: Zehntausende Einsprüche
Im Zuge der Berechnung der neuen Grundsteuer mussten bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Besonders in Mecklenburg-Vorpommern sorgte dies für Unmut: Zahlreiche Eigentümer legten nach Erhalt ihrer Bescheide Beschwerde ein.
In Mecklenburg-Vorpommern haben viele Grundstückseigentümer gegen die bereits verschickten Grundsteuermessbescheide Einspruch eingelegt. Laut einer Sprecherin des Finanzministeriums in Schwerin sind rund 75.000 Einsprüche eingegangen, was etwa jeder achte Bescheid ist. Bei den Grundsteuerwertbescheiden wurden sogar in 16 Prozent der Fälle, also mehr als 100.000 Einsprüche, erhoben.
Mehrstufiges Modell der Grundsteuerberechnung
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in einem mehrstufigen Modell. Auf Grundlage einer Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert eines Grundstücks und stellt daraufhin einen Grundsteuerwertbescheid aus. Anschließend wird der Grundsteuermessbetrag festgesetzt und ebenfalls durch einen Bescheid mitgeteilt. Nach einem Einspruch werden die Fälle erneut von den Finanzbehörden überprüft.
Reform tritt 2025 in Kraft
Die neue Grundsteuerberechnung soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Diese Reform basiert auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, die die bisherige Bemessungsgrundlage als verfassungswidrig einstufte. Bislang kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage veralteter Daten: im Westen von 1964, im Osten von 1935. Für die Neuberechnung mussten Eigentümer aktuelle Angaben, beispielsweise über das Meldeportal Elster, einreichen.
Bedeutung der Grundsteuer für Kommunen
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Die ursprüngliche Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war Ende Oktober 2022, wurde aber wegen des schleppenden Eingangs in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert. Die Sprecherin des Finanzministeriums betonte, dass die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden soll, sodass die Kommunen in Summe nicht mehr oder weniger Einnahmen als vor der Reform haben werden.