Gericht: Usedom darf Kurtaxe von Reha-Patienten kassieren
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat entschieden, dass Reha-Patienten auf Usedom weiterhin Kurtaxe zahlen müssen. Das Urteil hat Signalwirkung für andere Kurorte.
Müssen Patienten von Reha-Kliniken auch eine Kurtaxe zahlen, obwohl sie keine Urlauber sind? Darüber hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald ein Urteil mit Signalwirkung gefällt. Eine Reha-Klinik in Heringsdorf auf Usedom hatte beantragt, dass die Kurabgabesatzung der Gemeinde geprüft wird.
Patienten müssen Kurtaxe zahlen
Das Gericht bestätigte es als rechtmäßig, dass Reha-Kliniken die Kurabgaben der Patienten an die Gemeinden weiterreichen - genauso wie Hotels die Kurabgabe der Hotelgäste. Nach der Satzung der Gemeinde Heringsdorf müssen alle Tages- und Übernachtungsgäste, eine Kurtaxe bezahlen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. In der Hauptsaison von Anfang April bis Ende Oktober beträgt die Kurtaxe 3,10 Euro pro Tag. In der Nebensaison werden 2,40 Euro pro Tag fällig. Mit den Einnahmen wird die Kur-Infrastruktur des Ortes finanziert.
Kliniken haften nicht für Angaben der Patienten
Das Verwaltungsgericht widersprach der Gemeinde in einem Punkt. Die Kliniken haften nicht dafür, wenn die Vordrucke für die Kurabgabe von den Patienten falsch ausgefüllt werden.