Fusion von Rostocker Südstadtklinik und Uniklinik unwahrscheinlich
Ein neues Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Fusion der Kliniken kartellrechtlich nicht zulässig sei. Eine Fusion würde einen wirksamen Wettbewerb auf dem Krankenhausmarkt ausschalten, so die Gutachter.
Man kann also davon ausgehen, dass das Bundeskartellamt ein solches Szenario ablehnen würde. Das Gutachten wurde am Mittwochabend in Rostock im Klinikausschuss der Bürgerschaft vorgestellt.
Neues Gutachten widerspricht der ersten Studie
In der vorangegangenen Studie des Landes hieß es, dass beide Einrichtungen aus wirtschaftlichen Gründen fusionieren sollten. Diesem Ergebnis widerspricht nun das neue Gutachten. In dem Gutachten, das das Land vor zwei Jahren in Auftrag gegeben hatte, hieß es zur Situation in Rostock: zwei öffentliche Krankenhäuser als Konkurrenten auf einem knappen Markt seien weder "wirtschaftlich vernünftig" noch habe dies "positive Auswirkungen" auf die Versorgung und Forschung. Ein gemeinsames Klinikum hätte dagegen aufgrund der versammelten Expertise und der kritischen Größe eine "echte nationale Zukunft". Das Südstadtklinkum zeigte sich damals überrascht: "Wir kennen das Gutachten des Wissenschaftsministeriums und auch die Intention zu der Beauftragung nicht und bedauern sehr, nicht in die Analyse mit einbezogen worden zu sein", erklärte Verwaltungsdirektor Steffen Vollrath darin.
Neues Eltern-Kind-Zentrum gefordert
Befürwortet wird hingegen ein neues Eltern-Kind-Zentrum: Sowohl aus wettbewerbsrechtlicher als aus krankenhausökonomischer Sicht sei es sinnvoll, das Zentrum am Standort Klinikum Süd in Trägerschaft der Stadt Rostock zu realisieren. Verwaltungsdirektor Vollrath, unterstreicht diesen Vorstoß. Er fordert, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung für die kindermedizinische Versorgung in der Region gerecht wird und das Eltern-Kind-Zentrum beschleunigt an den Start bringt.