Finger weg vom Alkohol: Minderjährige sollten nichts trinken
Die Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen in MV und der Drogenbeauftragte der Bundesregierung sind sich einig: Sie fordern, dass der Genuss von Alkohol Minderjährigen per Gesetz verboten wird.
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), hat gefordert, den Alkoholgenuss für Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich zu verbieten. Er sagte, dass Alkohol ein Zellgift sei, dass ab dem ersten Tropfen wirke. Ein Alkoholverbot für Minderjährige sei für die Gesundheit und die Entwicklung junger Menschen ein enormer Fortschritt. Voll und ganz geteilt wird diese Einschätzung von Birgit Grämke, der Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen in MV. In unserem NDR MV Live sagte Grämke: "Es ist völlig unverständlich, dass wir in Relation zu anderen Drogen mit dem Thema Alkohol so lasch umgehen."
Gesellschaft beim Problem Alkohol zu zurückhaltend
Studien belegen: Je früher Alkohol konsumiert wird, umso höher ist das gesundheitliche Risiko. Grämke verwies in diesem Zusammenhang auf eine bedauerliche Entwicklung. Gerade im MV gebe es steigende Zahlen bei Kindern, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert würden. Gleichzeitig appellierte sie an die Vorbildfunktion jedes Einzelnen. In Gesprächen würden Minderjährige oft darüber berichten, dass es auf der letzten Familienfeier wieder hoch hergegangen sei. Sie erwähnte auch, dass sich bei der Legalisierung von Cannabis viele Erwachsene mächtig aufgeregt hätten, während sich die Gesellschaft, wenn es um das Thema Alkohol und seine Probleme ginge, eher ruhig verhielte.
Gesetz wirkt nur mit "flankierenden Maßnahmen"
Zur Zeit diskutieren die Gesundheitsminister aller Bundesländer zumindest über eine strikte Altersgrenze für Alkohol erst ab 16 Jahren. Das sogenannte "begleitete Trinken" für Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein von Sorgeberechtigten soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Auf die Frage, ob ein Gesetz, dass den Alkoholgenuss erst ab 18 erlaube überhaupt durchsetzbar sei, sagte Grämke, dass es flankierende Maßnahmen geben müsse. "Nur das Gesetz alleine reicht nicht." Dabei denkt sie zum Beispiel an eine starke Einschränkung der Werbung für Alkoholika.