Festgesetztes Schiff aus Russland: Geldstrafe für Kapitän
Anfang März hatte der Zoll im Rostocker Hafen ein Frachtschiff festgesetzt. Der Grund: An Bord war Birkenholz aus Sibirien. Wegen des Ukraine-Kriegs steht dies aber auf der Sanktionsliste der EU und darf deshalb nicht eingeführt werden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Rostock ihre Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen.
Am 4. März war die "Atlantic Navigator II", die aus Sankt Petersburg kam und unter der Flagge der Marshallinseln fuhr, in Rostock eingelaufen. Der deutsche Zoll hat es daraufhin festgesetzt. An Bord des 193 Meter langen Frachters befand sich unter anderem eine nicht näher bezifferte Menge angereichertes Uran. Da dieses aber nicht auf den Sanktionslisten der EU und der USA steht, war es in diesem Fall weniger relevant. Es geht vor allem um die 251 Container mit Birkensperrholz, die das Schiff geladen hatte.
Verdacht: Verstoß gegen Ausfuhrbestimmung
Das russische Holz ist sanktioniert, darf also seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs nicht mehr ausgeführt werden. Anfang April wurden daher gegen den Kapitän Ermittlungen eingeleitet. Der Verdacht: Er soll gemeinsam mit seiner Crew gegen Ausfuhrbestimmungen verstoßen haben. Nun gibt es ein Ergebnis.
St. Petersburg war 100 Seemeilen dichter als Rostock
Laut Staatsanwaltschaft hätte der Frachter trotz eines Schadens am Propeller nicht in Rostock einlaufen dürfen. Der Kapitän hätte umdrehen und nach Sankt Petersburg zurückfahren müssen, erklärte eine Sprecherin. Denn der Starthafen des Schiffes lag zum Zeitpunkt, als der Schaden festgestellt wurde, 100 Seemeilen dichter als Rostock. Der Kapitän hätte demnach gegen das gültige Außenwirtschaftsgesetzt verstoßen.
Kapitän muss Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro zahlen
Zum Prozess gegen den Kapitän wird es trotzdem nicht kommen. Sein Anwalt und die Staatsanwaltschaft Rostock haben sich auf eine Geldstraße in Höhe von 8.000 Euro geeinigt. Auch das Amtsgericht hat dem zugestimmt. Das Verfahren gilt damit als eingestellt.