Ermittler in MV haben neues Polizeigesetz kaum genutzt
Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Polizeigesetz MV hat offenbar kaum Auswirkungen auf die Arbeit der Ermittler. Die vom Gericht beanstandeten erweiterten Befugnisse der Polizei spielen bei der Verbrechensbekämpfung keine Rolle. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf NDR Anfrage hervor.
Das Gericht in Karlsruhe hatte zuletzt mehrere Vorschriften im Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) von Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Schon im Vorfeld einer konkreten Gefahr konnten Ermittler bisher in Wohnungen eindringen, und Späh-Software auf Rechnern und Smartphones installieren, sie konnten Wohnungen abhören oder Telefone anzapfen. All das sei 2021 nicht genutzt worden, so das Innenministerium. Die sogenannten Vorfeld-Tatbestände spielten auch bei Raster-Fahnung keine Rolle - sie wurden ebenfalls nicht angewandt.
Keine Liebesbeziehungen mit Ziel-Personen
2021 gab es auch keine Fälle, in denen verdeckten Ermittler eine Liebesbeziehung zu Ziel-Personen eingingen. Auch das hätte das Gesetz möglich gemacht und wurde von den Karlsruher Richtern beanstandet. Ihnen geht auch zu weit, dass die Polizei bisher schon bei einem vagen Verdacht auf Terror-Straftaten Zielpersonen observieren durfte. Das Innenministerium hat allerdings keine Angaben darüber, ob davon Gebrauch gemacht wurde - denn das unterliege keiner Berichtspflicht beispielsweise gegenüber dem Landtag.
Gesetz aus 2020
Die ehemalige rot-schwarze Landesregierung hatte das SOG im April 2020 unter dem damaligen Innenminister Lorenz Caffier (CDU) verabschiedet. SPD und CDU wollten die Möglichkeiten der Ermittler ausweiten und verteidigten das Gesetz gegen Kritik. Eine Anwältin, ein Journalist und zwei Mitglieder der Fan-Szene des FC Hansa-Rostock hatten zuletzt Verfassungsbeschwerde eingelegt.