Einkommensschwache Familien in MV können Urlaubszuschuss beantragen
Familien in Mecklenburg-Vorpommern mit geringem Einkommen können auch in diesem Jahr wieder eine Förderung für Reisen bekommen. Laut Sozialministerium stehen insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Beantragt werden kann die Förderung, wenn mindestens ein Familienmitglied Bürgergeld oder Sozialhilfe, Wohngeld, oder Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Außerdem muss mindestens ein mitreisendes Kind jünger als 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Pro Übernachtung in Einrichtungen der freien Jugendhilfe oder in gemeinnützigen Ferienstätten werden bis zu 30 Euro übernommen. So soll Kindern, deren Familien sich eigentlich keinen Urlaub leisten könnten, die Möglichkeit zur Erholung gegeben werden. Laut Sozialministerium sollen außerdem Familien gestärkt und der Zusammenhalt sowie Elternkompetenzen gefördert werden.