Einigung zu Windkraft-Genehmigungen vor dem OVG in Greifswald
Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald bekanntgab, hat sich der Wind- und Solarparkentwickler UKA am Dienstagabend in drei Gerichtsprozessen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde gütlich geeinigt.
Drei Untätigkeitsklagen des Windparkentwicklers UKA gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) wurden vor dem OVG verhandelt. Die Behörde soll seit 2019 nicht über drei fertig geplante Windparks in der Nähe von Parchim entschieden haben. Das StALU verpflichtet sich nun in einem Vergleich dazu, noch in diesem Jahr über die Genehmigung der drei Windparks zu entscheiden. Als Vergleich wird ein Vertrag bezeichnet, durch den ein Streit zweier Parteien vor Gericht beigelegt wird.
Strom für 85.000 Haushalte
Die Einigungen wurden möglich, weil das Gericht zuvor verdeutlicht hatte, dass die Untätigkeit seitens der Behörde in den Verfahren tatsächlich nicht begründet war. Da noch weitere Stellen einbezogen werden müssen, behielt sich das StALU allerdings vor, die Vergleiche zu widerrufen. Sollte das geschehen, würde das Gericht doch noch zu Gunsten des Klägers urteilen und bescheinigen, dass die Verzögerung der Genehmigungen rechtswidrig war. Das Unternehmen UKA Nord wartet seit vier Jahren auf die Erlaubnis, die drei Windparks in der Nähe von Parchim zu errichten. Zusammen sollen sie rund 85.000 Haushalte mit Strom versorgen.
Insgesamt zwölf Klagen eingereicht
Die Genehmigungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von sieben Monaten über Anträge zu entscheiden. Insgesamt hat der Windparkentwickler zwölf solcher Untätigkeitsklagen eingereicht. Bereits im Februar hatte das OVG in einem Grundsatzurteil Behörden zur Einhaltung gesetzlicher Fristen aufgefordert. Laut dem StALU Westmecklenburg würden auch die Investoren selbst zu Verzögerungen beitragen, weil sie zum Beispiel Beratungsangebote nicht nutzen würden.