In einer gestellten Szene sitzen zwei Menschen an einem Tisch einer dritten Person gegenüber, die ihnen etwas auf einem Taschenrechner zeigt. Auf dem Tisch steht ein Laptop, vor der dritten Person liegt außerdem eine aufgeklappte Arbeitsmappe. Von allen Beteiligten sind nur die Hände zu sehen. © picture alliance / dpa-tmn Foto: Christin Klose
In einer gestellten Szene sitzen zwei Menschen an einem Tisch einer dritten Person gegenüber, die ihnen etwas auf einem Taschenrechner zeigt. Auf dem Tisch steht ein Laptop, vor der dritten Person liegt außerdem eine aufgeklappte Arbeitsmappe. Von allen Beteiligten sind nur die Hände zu sehen. © picture alliance / dpa-tmn Foto: Christin Klose
In einer gestellten Szene sitzen zwei Menschen an einem Tisch einer dritten Person gegenüber, die ihnen etwas auf einem Taschenrechner zeigt. Auf dem Tisch steht ein Laptop, vor der dritten Person liegt außerdem eine aufgeklappte Arbeitsmappe. Von allen Beteiligten sind nur die Hände zu sehen. © picture alliance / dpa-tmn Foto: Christin Klose
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E-Rechnung ist auch für Vereine Pflicht

Stand: 16.01.2025 07:20 Uhr

Die in Neustrelitz ansässige Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet eine Aufklärungskampagne für die Pflicht zur E-Rechnung mit Hilfe von Online-Seminaren. Denn es gelten im Ehrenamt viele Ausnahmen.

von Thomas Köhler

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) startet am Donnerstag, 16. Januar, eine Seminarreihe zur Nutzung elektronischer Rechnungen in gemeinnützigen Vereinen. Grundlage dafür ist das 2024 vom Bund beschlossene Wachstumschancengesetz. Danach müssen Unternehmen von 2025 an am elektronischen Rechnungsverkehr teilnehmen. Bis 2027 gelten allerdings verschiedene Übergangsfristen. Grundsätzlich betroffen sind auch alle Vereine und Verbände. "Zunächst einmal bedeutet die Einführung der E-Rechnung für die Vereine mehr Bürokratie und Unsicherheit, weil Ehrenamtliche lernen müssen, neue bislang unbekannte Methoden und Software anzuwenden. Mit unseren Fortbildungsformaten wollen wir Klarheit schaffen, was nun wie zu tun ist," sagt Stiftungsvorstand Jan Holze.

Mehr als 1.600 Anmeldungen für Online-Seminare

Für die ersten beiden Online-Seminare am 16. Januar und 6. Februar haben sich mehr als 1.600 Vereine aus allen Bundesländern angemeldet. Das zeige, wie groß die Unsicherheit und der Bedarf nach Informationen seien, so Seminarleiter Franz-Martin Schäfer von der Stiftung für Engagement und Ehrenamt. In den Seminaren werde auch erläutert, welche Ausnahmen für Vereine gelten würden. Grundsätzlich muss jeder Verein aber in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen zu können, sofern er mit einem Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält. Das wäre der Fall, wenn ein Verein Theaterkostüme oder Sportbekleidung im Handel einkauft. Denn bei Beträgen über 250 Euro gebe es laut Schäfer keine Ausnahme. Gleiches würde den Verkauf der Fan-Artikel an einen Fan- oder Sportshop betreffen. Dann müsste der Verein in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erstellen.  

Für Bratwurst und Limo keine E-Rechnung nötig 

Der elektronische Rechnungsverkehr ist vorgeschrieben für den Handelsverkehr der Unternehmen untereinander. Das heißt, er gelte laut Stiftung für Engagement und Ehrenamt nicht für den Verkauf der Vereine an Privatpersonen. Das kann sowohl die Fan-Artikel des Vereins betreffen als auch Bratwurst und Limonade als Teamversorgung auf dem Fußballplatz. In diesen Fällen seien auch weiterhin handschriftliche Belege oder Kassenzettel möglich, so Schäfer. Gemeinsam mit dem auf Vereinsrecht spezialisierten Fachanwalt Alexander Vielwerth (Frankfurt/Main) wird er den Vereinen in den Seminaren Rede und Antwort stehen.

Beschlüsse nun per Textform online möglich

Deutschlandweit gibt es laut Stiftung für Engagement und Ehrenamt rund 600.000 Vereine. In Mecklenburg-Vorpommern sind es mehr als 12.000. Bei Bedarf werde es weitere Seminare im Online-Format geben, kündigte Holze an. Weitere Änderungen gibt es 2025 im Vereinsrecht, die auf die Modifizierung des Bürgerlichen Gesetzbuches zurückgehen. Für Beschlüsse und Satzungsänderungen der Vereine ist nicht mehr die Schriftform zwingend vorgeschrieben, sondern auch die Textform möglich. Das bedeutet, dass Beschlüsse auch online gefasst werden können, so Schäfer.

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In einer gestellten Szene sitzen zwei Menschen an einem Tisch einer dritten Person gegenüber, die ihnen etwas auf einem Taschenrechner zeigt. Auf dem Tisch steht ein Laptop, vor der dritten Person liegt außerdem eine aufgeklappte Arbeitsmappe. Von allen Beteiligten sind nur die Hände zu sehen. © picture alliance / dpa-tmn Foto: Christin Klose

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