Rostock: Der Angeklagte (l) im Prozess wegen dreifachen Mordes und Beate Falkenberg, Rechtsanwältin, warten im Gerichtssaal auf die Fortsetzung des Prozesses. © dpa-Bildfunk Foto: Frank Hormann/dpa
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AUDIO: Plädoyers: Lebenslange Haftstrafe für Dreifach-Mord Rövershagen gefordert (1 Min)

Plädoyers: Lebenslange Haftstrafe für Dreifach-Mord Rövershagen gefordert

Stand: 06.03.2023 13:19 Uhr

Im Prozess um den Dreifach-Mord eines Mannes an seinem Vater, seiner Schwester und seiner Mutter in Rövershagen fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Gefängnisstrafe für den Angeklagten. Der 27-jährige soll vor einem Jahr seine Eltern und seine Schwester getötet haben.

Der Mann aus Rövershagen soll im Februar 2022 in seinem Elternhaus zunächst seinen Vater, seine Schwester und wenige Tage später seine Mutter jeweils mit einer Armbrust und einer Gartenmachete ermordet haben. In seinem Plädoyer am Landgericht Rostock sah der Oberstaatsanwalt die Mordmerkmale der Heimtücke, niedere Beweggründe und im Fall der Schwester und der Mutter auch der Verdeckungsabsicht als erwiesen an.

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Rostock: Der Angeklagte (l) im Prozess wegen dreifachen Mordes und Beate Falkenberg, Rechtsanwältin, warten im Gerichtssaal auf die Fortsetzung des Prozesses. © dpa-Bildfunk Foto: Bernd Wüstneck

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Verteidigung fordert Freispruch

Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Angeklagte habe seinen als tyrannisch bezeichneten Vater aus dem Weg räumen und sich damit seiner Kontrolle entziehen wollen. Der 27-Jährige hatte zuvor zwei Jahre in Baden-Württemberg gelebt und war 2021 hochverschuldet wieder heimgekehrt. Die Schwester und die Mutter habe er getötet, weil er hoffte, so den ersten Mord verdecken zu können.

Der Anklagevertreter forderte außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließen würde. Eine Sicherungsverwahrung soll später geprüft werden. Die Verteidigerin des Angeklagten fordert dagegen einen Freispruch, da sie zahlreiche Ermittlungsfehler bei der Beweiserhebung oder der Belehrung des Beschuldigten sah. Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet.

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Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin | 06.03.2023 | 19:30 Uhr

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