Containerhafen Swinemünde: Initiative klagt gegen Bauvorhaben
Nachdem ein Widerspruch der Bürgerinitiative "Lebensraum Vorpommern" gescheitert ist, hat sie Klage vor dem polnischen Verwaltungsgericht eingereicht. Unterstützt wird sie dabei von der Gemeinde Heringsdorf.
Die Usedomer Bürgerinitiave "Lebensraum Vorpommern" kritisiert, dass Polen in Swinemünde einen Tiefwasser-Containerhafen sowie bis zu acht Bohrtürmen für die Gasförderung im sensiblen NATURA 2000 Schutzgebiet errichten will. Aus ihrer Sicht wurden bei der Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen auf der deutschen Seite nicht genug untersucht. Wie die Initiative mitteilte, habe sie wegen des Containerhafens Klage gegen den Umweltbescheid vor dem polnischen Verwaltungsgericht in Warschau erhoben.
Initiative: Signal für Umweltschutz
Der Bescheid sei in einigen Teilen nachgebessert worden, allerdings nicht in den von der Initiative am stärksten kritisierten Aspekten. Dazu gehöre das Ausklammern der seeseitigen Einflüsse durch das Terminal und der Zufahrt, der Störfallbetrieb, die Munitionsbelastung sowie die militärische Nutzung. "Nachdem unsere Einwände nicht berücksichtigt wurden, haben wir uns jetzt entschieden, gegen das Vorhaben vor dem polnischen Verwaltungsgericht zu klagen", sagte Rainer Sauerwein, Vorstand der Initiative "Lebensraum Vorpommern".
Für das andere Bauvorhaben, die geplante Gasförderung, werden die Daten der Umweltverträglichkeitsprüfung des kanadischen Unternehmens CEP derzeit ausgewertet.
Heringsdorf: Sorge um Tourismus
Auch die Gemeinde Heringsdorf sorgt sich um die Touristen und Badeurlauber. Denn größere Havarien von Öl- und LNG-Tankern und Türme, die giftiges Sauergas und Ölgemische fördern, würde die gesamte Vorpommersche Bucht in eine Kloake verwandeln. Dieses flache Küstengewässer mit seinem sehr geringen Wasseraustausch würde diese Katastrophe nicht überleben, heißt es von der Gemeinde.
Gemeinde nicht klageberechtigt
Gegen die Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung des Containerhafens wollte die Gemeinde Heringsdorf eigentlich selbst klagen. Anders als die Bürgerinitiative ist sie nach polnischem Recht jedoch nicht klageberechtigt. Deshalb unterstützt Heringsdorf die Initiative vor dem polnischen Verwaltungsgericht in Warschau.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung des Textes waren die zwei Bauvorhaben nicht klar getrennt. Diese Passage wurde konkretisiert.
