Brand eines Flüchtlingsheims in Groß Strömkendorf: Wende im Prozess
Im Prozess um den Brand eines Flüchtlingsheimes in Groß Strömkendorf bei Wismar im Oktober 2022 hat das Landgericht Schwerin den Haftbefehl gegen den angeklagten Feuerwehrmann aufgehoben. Ungeachtet dessen wird der Prozess fortgeführt.
Ein Sprecher des Gerichts sagte am Donnerstag in Schwerin, das Gericht sehe nach vorläufiger Bewertung der vorgelegten Beweise keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen den 32-Jährigen. Der Prozess wird jedoch fortgeführt, ihm wird von der Staatsanwaltschaft unter anderem schwere Brandstiftung zur Last gelegt. Die Behörde hat zudem Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt. Das betroffene ehemalige Hotel Schäfereck in Groß Strömkendorf, ein reetgedecktes Fachwerkhaus, war zuletzt als Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine genutzt worden. Bei dem Brand war es bis auf die Grundmauern niedergebrannt, die 14 Bewohner und deren drei Betreuer konnten sich jedoch unverletzt ins Freie retten.
Angeklagter im Prozess weiterer Verbrechen beschuldigt
Einen Monat nach dem Feuer in dem Flüchtlingsheim war der Feuerwehrmann verhaftet worden. Fast sechs Monate später hatte vor dem Schweriner Landgericht der Prozess gegen den Mann begonnen, in dessen frühem Verlauf dem Angeklagten zunächst fünf weitere Brandstiftungen zur Last gelegt worden waren. Bei einer Verurteilung drohen dem 32-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft. Prozessbeobachter gingen zum Auftakt der Verhandlungen von einem Indizienprozess aus, da es keine Zeugen gebe. Die Ermittler stützten sich unter anderem auf die "wackeligen" Alibis des Angeklagten, sowie Chatprotokolle und die Auswertung von Funkzellen. Das Handy des Angeklagten sei in allen sieben Fällen kurz vor Ausbruch der Brände in der Nähe lokalisiert worden.
Verteidiger forderte Aufhebung des Haftbefehls
Der Verteidiger erklärte, der Brandgutachter habe den von ihm erklärten Zeitpunkt des Brandausbruchs in Groß Strömkendorf nicht begründen können. Des Weiteren sei die ausgewertete Funkzelle zum mutmaßlichen Zeitpunkt des Brandausbruchs mit 100 Quadratkilometern sehr groß gewesen. Viele Menschen hätten sich in dem Bereich aufgehalten. Auf Basis dieser Feststellungen hatte er erfolgreich die Aufhebung des Haftbefehls für seinen Mandanten beantragt. Der Angeklagte selbst hat sich im Verlauf der Verhandlungen bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Einem Gerichtssprecher nach ist der nächste Verhandlungstermin in dem Prozess am 18. Juli.