Baustopp in Upahl: Kreis Nordwestmecklenburg verzichtet auf Rechtsmittel
Der Landkreis Nordwestmecklenburg wird nach NDR Informationen nicht gegen den gerichtlich verfügten Baustopp für die Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Upahl vorgehen.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte Anfang des Monats entscheiden, dass die Bauarbeiten sofort eingestellt werden müssen. Geklagt hatte die Gemeinde Upahl, weil sie nicht in die Planungen einbezogen worden war. Das müsste sie aber, so das Gericht. Außerdem gebe es keine Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterkunft.
Landrat berief sich auf Ministeriums-Richtlinie
Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts hätte der Landkreis nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen können - darauf verzichtet er. Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann (CDU) hatte sich auf eine Richtlinie des Innenministeriums berufen, dass drei Monate nach Baustart Zeit sei, um die Gemeinde einzubeziehen und den Bauantrag zu stellen. Innenminister Christian Pegel (SPD) hatte dem widersprochen: Das gelte nur, wenn ein bestehendes Gebäude als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird.