Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten für Flüchtlingsdorf in Upahl

Stand: 04.03.2023 11:30 Uhr

Die Unterkunft für Asylbewerber in Upahl (Nordwestmecklenburg) darf vorerst nicht weitergebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden.

Innenminister Christian Pegel (SPD) hat im Gespräch mit NDR 1 Radio MV erklärt, dass er jetzt erwartet, dass die Gemeinde einen ordentlichen Bauantrag stellen werde und dass die Flüchtlingsunterkunft dann kommen werde. Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte dem Landkreis Nordwestmecklenburg vorerst per einstweiliger Anordnung untersagt, Bauarbeiten zur Errichtung einer Unterkunft für 400 geflüchtete Personen in Upahl weiterzuführen.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern sieht eine Chance in der Gerichtsentscheidung. Diese großen Unterkünfte seien einfach nicht die beste Lösung, so Flüchtlingsratsvorsitzende Ulrike Seemann-Katz gegenüber NDR 1 Radio MV. Sie schlägt nun vor, nach privaten Unterkünften für die Geflüchteten zu suchen. Seemann-Katz favorisiert eine dezentrale Unterbringung. So könne auch die Integration besser gelingen.

Beteiligung der Gemeinde erforderlich

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit der Missachtung des im Baugesetz garantierten Beteiligungsrechtes einer Gemeinde. Eine Missachtung der Rechte der Gemeinde liege erst recht vor, wenn der Landkreis als Bauherr bereits baue, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Baugenehmigung zu sein. Dies sei in Upahl der Fall gewesen. Bevor die Arbeiten nun fortgesetzt werden können, müsse eine Baugenehmigung unter Beteiligung der Gemeinde vorliegen.

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Banner von den Demonstranten gegen Flüchtlingsunterkünfte in Upahl. © Screenshot
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Die Rechte der Gemeinde seien missachtet worden, so das Gericht. Der Landkreis Nordwestmecklenburg kann noch Beschwerde einlegen. 1 Min

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Auch Sonderregelungen, die das Bauen von Flüchtlingsunterkünften erleichtern sollen, hielten explizit am Einvernehmen mit der Gemeinde fest, teilte das Gericht mit. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis kann gegen ihn beim Oberwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommerns Beschwerde einlegen.

Die geplante Errichtung eines Containerdorfs für Flüchtlinge im Gewerbegebiet des kleinen Dorfes hatte seit Ende Januar zu zahlreichen Protesten geführt. Der Kreistag hatte dem Vorhaben mit knapper Mehrheit zugestimmt. Die Arbeiten hatten bereits begonnen.

Bürgermeister hofft auf solidarische Lösung

Upahls Bürgermeister Steve Springer (Unabhängige Wählergemeinschaft Upahl) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Sie sei vernünftig und ganz im Sinne der Gemeinde, so Springer bei NDR 1 Radio MV. Er hoffe, dass die Zeit nun zusammen mit dem Landkreis genutzt werden könne, um eine Lösung zu finden, die etwas "solidarischer" und "gerechter" sei, als die bisherige.

Landkreis: "Lage spitzt sich weiter zu"

Der Landkreis Nordwestmecklenburg will laut einer Mitteilung die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob er Beschwerde beim OVG einlegt. Der Beschluss habe bundesweit Auswirkungen auf die Schaffung weiterer Unterkünfte und erschwere "die Schaffung der dringend notwendigen Plätze für Gemeinschaftsunterkünfte". Die Lage "spitzt sich somit weiter zu", so in der Mitteilung des Landkreises. Dies würde bedeuten, "dass weitere Sporthallen geschlossen und für die Aufnahme von Asylbewerbern vorbereitet werden müssen".

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 03.03.2023 | 14:00 Uhr

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