Stand: 01.04.2015 16:56 Uhr

Wolfsburg: Polizei ließ IS-Kämpfer ausreisen

von Britta von der Heide, Georg Mascolo, Stephan Wels, Kristina Festring-Hashem Zadeh

Als Mohamed Kodja, Erster Vorsitzender des Islamischen Vereins in Wolfsburg, vor wenigen Wochen eine Frau in seiner Gemeinde fragt, wie es ihr geht, beginnt sie zu weinen. "Und danach erfuhr ich, dass ein Sohn von ihr in Syrien war", berichtet der 78-Jährige. Kodja - grauer Pulli, grauer Bart - wirkt müde, seine Stimme ist heiser. Die verzweifelte Mutter aus seiner Gemeinde ist längst nicht die einzige Wolfsburgerin, deren Sohn radikalisiert wurde. 15 junge Männer sind seit 2013 von der niedersächsischen Stadt aus nach Syrien gereist und haben sich dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen. "Was die Polizei unternommen hat, weiß ich nicht", sagt Kodja zweifelnd. Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" offenbaren nun gravierende Versäumnisse.

Denn obwohl mutmaßlichen Dschihadisten nach Willen der Bundesregierung der Pass entzogen werden soll, um sie an der Ausreise zu hindern, hat das Landeskriminalamt (LKA) diese Möglichkeit zwischen 2013 und 2014 nicht genutzt - trotz konkreter Hinweise auf junge Wolfsburger, die für den IS in den Krieg ziehen wollten.

Familie bat Polizei um Hilfe

Im Fall des mutmaßlich radikalisierten Ayoub B. hatte demnach sogar dessen Familie "ausdrücklich darum gebeten", dem 26-Jährigen die Papiere abzunehmen, wie ihr Rechtsanwalt Dirk Schoenian sagt. Die Familie schilderte dem LKA nicht nur ihre Sorge um den Sohn, sondern auch Details zur örtlichen IS-Szene. Seit Jahren versuchte ein von seinen Anhängern ehrfurchtsvoll "Sheikh" genannter IS-Anwerber namens Yassin O. in Wolfsburg systematisch, Muslime für den Dschihad im Kriegsgebiet zu gewinnen.

Hausverbot für Extremisten

Mohamed Kodja
Mohamed Kodja vom Islamischen Verein ist über die vielen jungen Extremisten aus Wolfsburg besorgt.

Auch Kodja kennt Yassin O., der zunächst im Islamischen Kulturzentrum junge Männer um sich scharte. Als der Vorstand dessen Absichten erkannte, erhielten der religiöse Fanatiker und sein Gefolge Hausverbot. "Wir haben denen gesagt, wir wollen hier keinen Extremismus", erzählt Kodja. Den "Sheikh" und seine Anhänger scherte das wenig. Sie zogen in die türkische Ditib-Moschee am Hauptbahnhof. Dort wurden die untereinander arabisch sprechenden jungen Männer nicht verstanden - und ihre radikalen Absichten blieben verborgen.

Der "Sheikh" war erfolgreich, obwohl die Polizei von Ayoub B.s Familie gewarnt worden war. Vier Wochen nachdem die Familie dem LKA von Yassin O. erzählt, Namen von weiteren Ausreisewilligen genannt und um Hilfe gebeten hatte, reiste eine sechsköpfige Gruppe um den "Sheikh" ungehindert nach Syrien aus - inklusive Ayoub B. Nach späteren Erkenntnissen der Behörden durchliefen die Wolfsburger ein IS-Trainingslager und wurden aufgefordert, sich für Selbstmordattentate zur Verfügung zu stellen.

Verhinderung von Ausreisen Kernstück der Anti-Terror-Politik

Dirk Schoenian
Anwalt Schoenian kritisiert die folgenschweren Versäumnisse der LKA-Ermittler.

Ob und welche Auswirkungen die Einleitung eines Pass-Entziehungsverfahrens gehabt hätte, "kann man natürlich im Nachhinein nie sicher sagen", erklärt Anwalt Schoenian, der die Versäumnisse scharf kritisiert. "Vielleicht hätte man den einen oder anderen noch einfangen können." Die Verhinderung von Ausreisen gilt als Kernstück deutscher Anti-Terror-Politik, auch der UNO-Sicherheitsrat fordert dies in einer Resolution. Die Bundesregierung plant derzeit eine Gesetzesänderung, um auch Personalausweise entziehen zu können.

Auch im Umgang mit Rückkehrern schwere Versäumnisse

Ayoub B. und ein weiterer junger Mann kehrten mit viel Glück und desillusioniert aus Syrien zurück. Und auch im Umgang mit den Rückkehrern kam es beim LKA zu folgenschweren Versäumnissen. Ayoub B. stellte sich im Januar umgehend der Polizei und machte erste Angaben. Er kam in U-Haft. Doch beim zweiten Rückkehrer verstrichen acht Wochen, bis das LKA dessen Wohnung durchsuchte und ihn vernahm. In der Zwischenzeit hatten sich mindestens zwei weitere Dschihadisten aus Wolfsburg ungehindert auf den Weg zum IS gemacht. Auch Yassin O. hat sich nach Syrien abgesetzt und soll dort als Sharia-Richter eine hohe Position bekleiden. Gegen ihn ermittelt der Generalbundesanwalt.

Drei Wolfsburger IS-Kämpfer sind den Ermittlungen zufolge mittlerweile im Dschihad gestorben. Die letzte Todesnachricht kam vor drei Wochen. Der junge Mann, so kursiert es in der Wolfsburger Szene, soll bei einem Selbstmordattentat 29 Menschen mit in den Tod gerissen haben. Sein Name war dem LKA seit sieben Monaten bekannt.

LKA reagiert auf Berichterstattung und weist Kritik zurück

Auf Anfrage hatte der Pressesprecher des LKA geschrieben, dass seine Behörde in enger Zusammenarbeit mit örtlichen Polizeidienststellen die Salafisten-Szene in Wolfsburg seit Jahren genau beobachte. Als Reaktion auf die Berichterstattung von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" wies Thomas Ring, Vizechef des LKA, die Vorwürfe von Versäumnissen "vehement zurück". Er verwies darauf, dass seine Behörde auf gerichtsverwertbare Hinweise angewiesen sei, um jemandem den Pass entziehen zu können. In Bezug auf Ayoub B. sei dies trotz Hinweisen der Familie nicht der Fall gewesen. Auch gegen die 14 weiteren ausgereisten Wolfsburger hätten die Ermittler nicht genug in der Hand gehabt.

Dieter Kugelmann, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei, widerspricht: "Es ist nicht erforderlich, dass gerichtsverwertbare Tatsachen vorliegen - es bedarf also keiner förmlichen Zeugenvernehmung. Das spielt im Strafrecht eine Rolle, aber nicht bei der Frage, ob ein Pass entzogen wird." Und nach Informationen des NDR waren die Beamten in einem internen Vermerk eindeutig zu dem Schluss gekommen, dass davon auszugehen sei, dass Ayoub B. sich bereits aktiv am gewaltsamen Dschihad beteilige und sich dem Islamischen Staat anschließen wolle. Ein Antrag auf Passentzug wurde dennoch nicht gestellt.

Ayuob B. bleibt in U-Haft

Ayuob B. muss derweil in Untersuchungshaft bleiben. Das entschied am Mittwoch der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof nach einem Haftprüfungstermin. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen ihn wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wirft ihm vor, weitere Kämpfer für den IS angeworben zu haben. Ayoub B. distanzierte sich vor Gericht von der Terrororganisation. In einer Erklärung sagte er: "Ich gehöre wirklich nicht zu diesen Verbrechern, denn sie bedrohen nicht nur das deutsche Volk, sondern auch meine Familie und Freunde."

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Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 31.03.2015 | 21:15 Uhr

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