Zur behördlichen Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen ist nur noch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt nötig. Die Einzelheiten im Überblick.
Durch das heute in Kraft tretende Gesetz können trans Personen wie die Hamburgerin ihr Geschlecht und den Vornamen einfacher als bisher ändern lassen.
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