Die Bundesregierung will Geflüchteten, die zuvor in einem anderen EU-Land bereits registriert wurden, Sozialleistungen streichen. Solche Menschen müssten gemäß den Dublin-Vereinbarungen Asyl in dem EU-Land beantragen, wo sie zuerst eingereist sind. Auch beim Waffenrecht und bei der Vorbeugung gegen Islamismus soll nachgelegt werden - doch reicht das?