Überraschung nach dem Richterspruch aus Karlsruhe: die Grundmandatsklausel muss wieder angewandt werden. Gebilligt dagegen wurde das zweite Kernelement der Wahlrechtsreform: Die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und den Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Damit bedeutet der Gewinn eines Wahlkreises nicht automatisch einen Sitz im Bundestag.