Welche Beträge Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten berechnen dürfen, ist in der Bundesrepublik gesetzlich geregelt: 1965 wird für privat Versicherte die erste Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verabschiedet. Sie soll - ähnlich dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen - ein Gerüst für die Abrechnung bieten. Zunächst muss sich daran aber niemand halten. Das ändert sich erst am 12. November 1982, als eine Novelle der GOÄ beschlossen wird - und bald darauf für alle Ärzte die verbindliche Grundlage ist.