Europawahl 2024: Erstmals dürfen schon 16-Jährige wählen
In diesem Jahr sind Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union wieder aufgerufen, über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments abzustimmen. Zur Europawahl sind heute 65 Millionen Menschen in Deutschland wahlberechtigt.
Das sind knapp 3,5 Millionen Menschen mehr als noch bei der letzten Wahl vor fünf Jahren. Das liegt daran, dass in Deutschland das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wurde. Somit dürfen viele Jugendliche bei der Europawahl erstmals ihr Kreuzchen machen. Insgesamt sind in allen 27 EU-Staaten etwa 350 Millionen Menschen wahlberechtigt. Sie entscheiden über die Sitzverteilung im nach dem Brexit auf 720 Abgeordnete geschrumpften Parlament.
Schätzungsweise 60,9 Millionen der Wahlberechtigten in der Bundesrepublik sind Deutsche, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Hinzu kommen etwa 4,1 Millionen in Deutschland wohnende Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. "Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ausüben", heißt es in einer Mitteilung der Statistikbehörde. Für eine Wahlteilnahme in Deutschland mussten sie demnach bis zum 19. Mai einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Porträts der Spitzenkandidatinnen und -kandidaten
Jede und jeder hat eine Stimme
Die Wahlverfahren variieren je nach Land, prinzipiell gilt aber: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze hat sie am Ende im Parlament. In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen, wie die Bundeswahlleiterin mitteilt. Jeder Wähler hat eine Stimme, die er einer Liste seiner Wahl gibt. Eine Liste kann für ein einzelnes Land aufgestellt sein oder auch europaweit antreten. Die Listen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen sind sogenannte geschlossene Listen, weil die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt wurde und nicht verändert werden kann. Somit ist es nicht möglich, einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten gezielt die Stimme zu geben.
Bei der Europawahl gibt es nationale Besonderheiten, so besteht in Deutschland etwa keine Sperrklausel. In Frankreich muss eine Partei beispielsweise mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen, um ins Parlament einzuziehen.
Auswahl aus 35 Parteien in Deutschland
In Deutschland stehen 34 Parteien und andere politische Vereinigungen zur Auswahl. Der Bundeswahlausschuss ließ insgesamt 35 Parteien und Vereinigungen zu. Weil die CSU nur in Bayern und die CDU in allen anderen Bundesländern zur Wahl stehen, sind es auf den Stimmzetteln jeweils 34 Parteien und Vereinigungen. Zum ersten Mal bei einer Wahl dabei sind das neu gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht und die Klima-Organisation "Letzte Generation". Zugelassen wurden neben den etablierten Parteien auch kleinere Gruppierungen mit speziellen Interessen, zum Beispiel die "Partei der Vernunft", die "Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklichsein aller" oder die "Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung".
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat den Wahl-O-Mat zur Europawahl am 7. Mai gestartet. Dort können Interessierte anhand von Fragen herausfinden, welche Partei die eigenen Ansichten am ehesten widerspiegelt.
Deutschland stellt 96 Europa-Abgebordnete
Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes Land der EU mit 96 auch die meisten Abgeordneten im Parlament. Trotzdem sind deutsche Abgeordnete im Vergleich zur Bevölkerungszahl unterrepräsentiert, Abgeordnete kleinerer Länder überrepräsentiert. Das liegt unter anderem daran, dass es bei gleichen Verhältnissen entweder deutlich mehr Abgeordnete geben müsste oder kleine Länder wie Malta, Luxemburg und Zypern nur durch eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten vertreten wären.
Wahlperiode dauert fünf Jahre
Der Ausgang der Europawahl wird die europäische Gesetzgebung voraussichtlich für die kommenden fünf Jahre prägen. Da auf EU-Ebene auch die Mitgliedsstaaten maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt sind, ist der Einfluss der Abgeordneten auf die neuen Gesetze zwar etwas beschränkt, aber dennoch erheblich. Sie müssen zahlreichen Gesetze zustimmen und können sie im Zweifel auch verhindern. Auch bei der Verteilung von Geldern, wie beispielsweise der milliardenschweren EU-Agrarförderung, hat das Parlament ein entscheidendes Wort mitzureden. Nach der Wahl beeinflusst das Europäische Parlament auch die Besetzung der EU-Kommission. Es kann Vorschläge der EU-Staaten für die Besetzung der Kommission ablehnen.