Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. © dpa picture alliance Foto: Daniel Karmann

Einstufung von AfD als Verdachtsfall ist rechtens

Sendung: Aktuell | 13.05.2024 | 10:10 Uhr | von Nina Zimmermann/Christoph Ullrich
7 Min | Verfügbar bis 13.05.2026

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster darf der Verfassungsschutz die Partei auch in Zukunft mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. © dpa picture alliance Foto: Daniel Karmann

AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz. extern

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