"Arbeitssicherstellungs-Gesetz": Wer im Verteidigungsfall arbeiten muss
Sendung: Wirtschaft | 22.03.2024 | 06:39 Uhr | von Alex Drost
6 Min
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Verfügbar bis 22.03.2026
Um im Verteidigungsfall die Versorgung zu sichern, können laut dem Gesetz von 1968 Beschäftigte in kritischer Infrastruktur, Wehrpflichtige und Frauen zwischen 18 und 55 zum Dienst verpflichtet werden.
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