Ein Mitarbeiter sitzt vor zahlreichen Bildschirmen im Kontrollraum des Kohlekraftwerk Mehrum. © dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte

"Arbeitssicherstellungs-Gesetz": Wer im Verteidigungsfall arbeiten muss

Sendung: Wirtschaft | 22.03.2024 | 06:39 Uhr | von Alex Drost
6 Min | Verfügbar bis 22.03.2026

Um im Verteidigungsfall die Versorgung zu sichern, können laut dem Gesetz von 1968 Beschäftigte in kritischer Infrastruktur, Wehrpflichtige und Frauen zwischen 18 und 55 zum Dienst verpflichtet werden.

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