Ein Corona-Schnelltest und eine FFP2-Maske liegen auf einem roten Hintergrund. © picture alliance / zb Foto: Kirsten Nijhof

Corona-Verordnung in Hamburg bis Mitte August verlängert

Stand: 19.07.2022 14:31 Uhr

Der rot-grüne Senat in Hamburg hat die Corona-Eindämmungsverordnung am Dienstag ein weiteres Mal verlängert. Die neue Verordnung tritt am Donnerstag in Kraft und gilt dann bis zum 17. August.

Viel ändert sich für die Hamburgerinnen und Hamburger nicht. Ab Donnerstag entfällt die Corona-Testpflicht bei Besuchen in Einrichtungen des Justizvollzugs. Außerdem ist neu geregelt, dass Beschäftigte im Rettungsdienst eine FFP2-Maske nur noch bei Kunden- und Patientenkontakten tragen müssen, in Dienstgebäuden reicht ab Donnerstag das Tragen einer medizinischen Maske aus. Ansonsten gelten die bisherigen Bestimmungen auch in der inzwischen 75. Eindämmungsverordnung weiter.

Corona-Infizierte müssen sich weiter fünf Tage isolieren

Infizierte müssen sich weiter unverzüglich für fünf Tage isolieren. Selbsttests müssen dabei durch einen offiziellen Test bestätigt werden. Neben einem PCR-Test ist dafür auch ein Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum ausreichend. Außerdem müssen Fahrgäste ab 14 Jahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln weiter eine FFP2-Maske tragen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 19.07.2022 | 13:00 Uhr

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