Corona-Verordnung in Hamburg bis Ende Januar verlängert
Der Hamburger Senat hat die Corona-Eindämmungsverordnung mit wenigen Änderungen bis zum 31. Januar verlängert. Für die Zeit danach werde erneut geprüft, ob eine Anpassung erforderlich ist, teilte die Sozialbehörde am Donnerstag mit.
"In Hamburg wird die Isolationspflicht wie auch die Maskenpflicht im ÖPNV zunächst bestehen bleiben", erklärte Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). "Der Schutz der vulnerablen Gruppen bleibt derzeit wichtig."
Änderung beim Freitesten von medizinischem Personal
Eine Änderung gebe es in Hamburg jetzt nur beim Freitesten von medizinischem Personal im Gesundheitswesen, gab die Behörde an. Künftig könnten sich die Mitarbeitenden nach Ablauf der fünftägigen Isolation vor Wiederaufnahme der Tätigkeit auch mittels Schnelltest bei ihrem Arbeitgeber freitesten, wenn sie seit mindestens 48 Stunden ohne Symptome sind. Bisher war ein Freitesten nur mittels PCR-Test oder Schnelltest in einer Teststelle möglich.
Die bisherige Verordnung war bis zum 14. Januar befristet.
Isolationspflicht läuft in Niedersachsen und Bremen aus
Unterdessen kündigte Hamburgs Nachbar Niedersachsen am Donnerstag an, die Corona-Isolationspflicht laufe dort am 31. Januar aus und werde nicht verlängert. Gleiches entschied Bremen.