Warburg Bank mit Klage gegen Steuerrückforderungen gescheitert
Die Hamburger Warburg Bank ist im Zusammenhang mit Rückforderung von Cum-Ex-Millionen mit einer Klage gegen die Stadt Hamburg gescheitert. Das Finanzgericht Hamburg hat nach Informationen von NDR 90,3 entschieden, dass die entsprechenden Steuerbescheide für die Jahre 2007 bis 2009 auch rückwirkend geändert werden durften.
Das sei ein wichtiger "Meilenstein in der Rechtssprechung zu den Cum-Ex-Verfahren" in Hamburg, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Die geltend gemachte Steuerforderung sei berechtigt gewesen, so Dressel. Die Verwaltung habe rechtmäßig gehandelt und im Ergebnis Schaden von den Steuerzahlerinnen und -zahlern abgewendet.
Zunächst Verzicht auf Steuerrückforderung
2016 hatte die Hamburger Steuerverwaltung zunächst darauf verzichtet, Steuern in zweistelliger Millionenhöhe von der Warburg Bank zurückzufordern. Kurz zuvor hatte sich Warburg-Miteigentümer Christian Olearius im Rathaus mit dem damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) getroffen. Eine Einflussnahme auf das Steuerverfahren haben sowohl Olearius als auch Scholz zurückgewiesen.
Olearius in Bonn vor Gericht
Die Warburg Bank wollte die Hamburger Gerichtsentscheidung auf Anfrage von NDR 90,3 nicht kommentieren. Olearius muss sich derzeit vor dem Landgericht Bonn strafrechtlich verantworten. Ihm droht bei einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe.