Verbot spontaner pro-palästinensischer Demos in Hamburg gekippt
Seit mehr als sieben Wochen durften in Hamburg keine spontanen pro-palästinensischen Kundgebungen stattfinden, die "einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriff auf das Staatsgebiet Israels" aufweisen. Nun hat das Hamburgische Verwaltungsgericht das Verbot aufgehoben.
Mit seiner Entscheidung gab das Verwaltungsgericht am Freitag einem Eilantrag gegen die entsprechende Allgemeinverfügung statt. Geklagt hatte eine Privatperson. Anfang November war ein ähnlicher Antrag noch abgelehnt worden, nun wurde die Allgemeinverfügung ab sofort aufgehoben.
Im Einzelfall sind Verbote auch weiter möglich
Nach Einschätzung der zuständigen Kammer ist "die für ein Verbot erforderliche Gefahrenschwelle derzeit nicht für alle potenziell betroffenen Versammlungen überschritten". Die verfassungsrechtliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit verlange eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, teilte das Gericht mit. Das sei derzeit nicht erkennbar. Das Verwaltungsgericht verkenne nicht, dass nicht angemeldete "pro-palästinensische Versammlungen" momentan ein hohes Eskalationsrisiko hätten. Im Einzelfall könne eine solche Versammlung die Gefahrenschwelle überschreiten und dann auch untersagt werden. Die derzeitige Gefahrenprognose rechtfertige aber kein generelles Verbot.
Polizei akzeptiert Entscheidung
Die Polizei, bei der die Versammlungsbehörde angesiedelt ist, akzeptierte die Entscheidung des Gerichts. Sie hatte in den vergangenen Wochen eine Mitte Oktober erlassene Allgemeinverfügung immer wieder verlängert. Diese hatte alle nicht angemeldeten und nicht von der Versammlungsbehörde bestätigten Versammlungen zur Unterstützung der palästinensischen Terrororganisation untersagt. Zuletzt war die Verfügung am vergangenen Mittwoch verlängert worden - und zwar eigentlich bis zum kommenden Sonntag.
"Gerne noch länger auf Allgemeinverfügung zurückgegriffen"
Ein Sprecher der Innenbehörde sagte NDR 90,3, dass man die bisherige Regelung gerne beibehalten hätte. "Vor dem Hintergrund des Chanukka-Festes hätten wir zum Schutz jüdischen Lebens in Hamburg gerne noch ein paar Tage länger auf die Allgemeinverfügung zurückgegriffen", ergänzte der Polizeisprecher. Das achttägige jüdische Fest hatte am Donnerstag begonnen und geht noch bis zum kommenden Freitag.
Polizei will Straftaten mit aller Konsequenz verfolgen
Die Polizei kündigte an, dass Straftaten und Ordnungsstörungen weiterhin mit aller Konsequenz verfolgt würden. "Die Verwendung verbotener Symbolik ist und bleibt ebenso ausdrücklich untersagt wie eine Billigung der Gräueltaten der Hamas oder sämtliche antisemitischen Äußerungen", hieß es. Von der Allgemeinverfügung waren regulär angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel nicht betroffen gewesen. Die Anmeldungen wurden nach Angaben der Versammlungsbehörde jeweils intensiv geprüft und bestätigt, sofern keine Gründe für ein Verbot vorlagen.