Die Angeklagte (3.v.r) und der Angeklagte (3.v.l) beim Auftakt des Prozesses um den Tod eines 18-Jährigen bei einer Zahnbehandlung. (Archivfoto) © picture alliance/dpa Foto: Marcus Brandt
Die Angeklagte (3.v.r) und der Angeklagte (3.v.l) beim Auftakt des Prozesses um den Tod eines 18-Jährigen bei einer Zahnbehandlung. (Archivfoto) © picture alliance/dpa Foto: Marcus Brandt
Die Angeklagte (3.v.r) und der Angeklagte (3.v.l) beim Auftakt des Prozesses um den Tod eines 18-Jährigen bei einer Zahnbehandlung. (Archivfoto) © picture alliance/dpa Foto: Marcus Brandt
AUDIO: Plädoyer zum Tod eines 18-Jährigen bei Zahn-OP (1 Min)

Tod nach Zahn-OP: Staatsanwalt fordert Strafe für Zahnärztin

Stand: 24.06.2024 14:15 Uhr

Im Prozess um den Tod eines 18-Jährigen bei einer Zahnbehandlung vor acht Jahren in Hamburg-Altona hat der Staatsanwalt am Montag plädiert. Er forderte eine Strafe nicht nur für den damaligen Narkosearzt, sondern auch für die Zahnärztin.

Die Marathonbehandlung unter achtstündiger Vollnarkose, dazu noch in einer normalen Zahnarztpraxis, hätte so niemals geplant werden dürfen. Schon diese Entscheidung damals war fehlerhaft, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Montag. Diesen Vorwurf richtete er an beide Angeklagten - und forderte, dass auch die Zahnärztin für den Tod des 18-jährigen Patienten zur Verantwortung gezogen wird. Sie solle demnach wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Vorwurf: Schlechte Aufklärung des verstorbenen Patienten

Die Hauptverantwortung sieht der Staatsanwalt aber bei dem Narkosearzt. Der hatte damals nicht einmal alle Geräte zur Überwachung des Patienten dabei, außerdem wollte er die Narkose acht Stunden lang ganz alleine kontrollieren. Selbstüberschätzung warf der Staatsanwalt dem heute 67-Jährigen diesbezüglich vor. Hätte er den 18-Jährigen damals umfassend über alle Risiken aufgeklärt, sagte er, hätte der sicherlich Angst bekommen und den Eingriff abgesagt. Der Staatsanwalt forderte für den Anästhesisten eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung.

Andere Einschätzung der Kammer

Vor zwei Wochen hatte die Kammer eine andere Einschätzung abgegeben: Sie sah die Verantwortung für den Tod des 18-Jährigen alleine beim Narkosearzt und nicht bei der Zahnärztin. Der Vorsitzende Richter hatte zu dem Zeitpunkt gesagt, dass für den Narkosearzt eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässiger Tötung im Raum stehe.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 24.06.2024 | 14:00 Uhr

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