Reichsbürgerprozess in Hamburg endet mit Bewährungsstrafe

Stand: 19.07.2024 15:05 Uhr

Im ersten Hamburger Prozess gegen einen sogenannten Reichsbürger hat das Hanseatische Oberlandesgericht den Angeklagten am Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der 67-Jährige hatte die selbsternannte Kaiserreichsgruppe unterstützt, deren Mitglieder zurzeit in Koblenz vor Gericht stehen. Das Deutsche Reich von 1871 - das wollte der Angeklagte zurück. Mit einem Kaiser und allem, was seiner Meinung nach dazu gehören würde. Der Plan war ein Umsturz. Der 67-Jährige hatte mit der sogenannten Kaiserreichsgruppe schon darüber beraten, wie die konstituierende Versammlung nach der Machtergreifung aussehen sollte. Er persönlich wollte dann mit einem Segelboot nach Russland fahren, um den russichen Präsidenten Putin um die Anerkennung des neuen Staates zu bitten. Das war so abstrus, dass man darüber nur den Kopf schütteln könne, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag in ihrem Urteil.

Gesundheitsminister Lauterbach sollte entführt werden

Dennoch war das Gericht davon überzeugt, dass das keine harmlosen Spinnereien waren. Die Gruppe sei hochgefährlich gewesen. Die Umsturzpläne hatten bundesweit Schlagzeilen gemacht. Geplant war unter anderem, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aus einer Talkshow zu entführen und einen bundesweiten Stromausfall zu verursachen, Todesopfer mit eingeplant. Der Angeklagte hat im Verlauf des Prozesses alles gestanden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

"Sie übernahmen organisatorische Aufgaben für die Gruppierung", sagte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten. Er sei zudem in die Erörterung der Waffenbeschaffung eingebunden gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts war der 67-Jährige jedoch kein Haupttäter. Er war acht Monate in Untersuchungshaft, kommt jetzt aber auf Bewährung frei.

Ein Mann in einem Gerichtssaal verdeckt sein Gesicht mit einem Ordner © dpa-Bildfunk Foto: Daniel Bockwoldt
AUDIO: Urteil im ersten Hamburger Reichsbürgerprozess (1 Min)

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt, die Verteidigung auf nicht mehr als zwei Jahre plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. © picture alliance / dpa Foto: Christian Charisius

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NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 19.07.2024 | 14:00 Uhr

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