Online-Dienst soll Meldung leer stehender Wohnungen vereinfachen
Hamburg will sich einen besseren Überblick über leer stehende Wohnungen verschaffen. Dazu hat die Stadt jetzt ein Online-Meldeportal eingerichtet.
Steht eine Wohnung länger als vier Monate leer, dann muss der Eigentümer oder die Eigentümerin sowie der Vermieter oder die Vermieterin das dem Bezirksamt melden. So ist es schon seit mehr als 50 Jahren in Hamburg gesetzlich geregelt. Aber in der Praxis passiert das nicht immer. Dafür gibt es manchmal plausible Gründe - zum Beispiel Umbau- oder Renovierungsarbeiten, die sich unerwartet verzögern. Gemeldet werden muss der Leerstand aber trotzdem.
Meldung per Mausklick
Und das will die Stadt mit dem neuen Serviceportal einfacher und unbürokratischer machen: Ein paar Mausklicks genügen. Der neue Dienst richtet sich aber nicht nur an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Auch Mieterinnen und Mieter sowie Anwohnerinnen oder Anwohner können leer stehende Wohnungen dort melden - sogar anonym.
Leerstand: Überprüfung durch Bezirksämter
Das Bezirksamt kann dann gezielt überprüfen, ob der Wohnraum zurecht leer steht, oder zweckentfremdet wird. Das passiert gar nicht so selten. Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD) verweist auf die Zahlen von 2021. Mehr als 1.200 Wohnungen sind damals nach einer Überprüfung wieder vermietet worden.
Pein sagte: "Wir können es uns nicht leisten, Wohnraum grundlos oder gar aus strategischen Gründen leer stehen zu lassen." Der Dienst ist über das Serviceportal der Stadt Hamburg zu erreichen.