Hamburger Verfassungsschutz soll unabhängig kontrolliert werden
Der Hamburger Verfassungsschutz soll künftig von einem neuen, unabhängigen Gremium kontrolliert werden. Damit hat sich am Donnerstag auch der Innenausschuss der Bürgerschaft befasst.
Wie weit darf der Staat bei der Beobachtung der Bürgerinnen und Bürger gehen, wenn es zum Beispiel um Terrorgefahr oder schwerste Straftaten geht? Darüber wird regelmäßig gestritten - auch vor Gericht. Vor gut zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht einige Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes gekippt. Und das hat nun auch in Hamburg Auswirkungen.
Kernbereich des privaten Lebens kein Ermittlungsziel
Denn die Richterinnen und Richter fordern, dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung unter keinen Umständen zum Ermittlungsziel werden darf. Konkret bedeutet das: Verfassungsschützerinnen und -schützer dürfen zwar unter bestimmten Bedingungen abhören, müssen beim Ehekrach aber weghören. Und nicht alles, was sie hören oder sehen, dürfen sie mit anderen Behörden teilen.
Innenausschuss hört Experten an
Wie weit Überwachung und Datenaustausch gehen soll, darüber soll künftig ein unabhängiges Kontrollgremium entscheiden, in dem auch Berufsrichterinnen und -richter vertreten sind. Zu der dafür notwendigen Gesetzesänderung hörte der Innenausschuss der Bürgerschaft am Donnerstag Expertinnen und Experten an.