Klage gegen Biontech wegen angeblicher Impfschäden abgewiesen
Das Hamburger Landgericht hat erneut eine Klage gegen den Corona-Impfstoffhersteller Biontech wegen möglicher Impfschäden abgewiesen. Die ärztlichen Unterlagen, die die Klägerin vorgelegt habe, reichten nicht aus, um einen Zusammenhang zwischen ihren Symptomen und der Impfung zu belegen, sagte der Richter.
Das Urteil wurde am Montagvormittag verkündet. Die Entscheidung ist nicht die erste in einem Hamburger Verfahren gegen Biontech. Im März dieses Jahres war in der Hansestadt bereits eine ähnliche Klage gegen den Impfmittelhersteller abgewiesen worden. Bundesweit sind dem Richter zufolge schon rund 100 ähnliche Fälle verhandelt worden.
Klägerin hatte 150.000 Euro Schmerzensgeld gefordert
Die Klägerin ist selbst Ärztin, stand einer Corona-Impfung aber skeptisch gegenüber. Doch sie musste sich impfen lassen - als Ärztin war sie dazu verpflichtet. Die Hamburger Medizinerin verklagte Biontech wegen möglicher Impfschäden nach drei Impfungen, weil sie eigenen Angaben zufolge seitdem an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen leidet. Sie forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro.
Ärztin bestreitet Nutzen von Corona-Impfungen
Die Ärztin hatte in ihrer Klage sogar jeglichen Nutzen der Corona-Impfung bestritten. Dazu heißt es im Urteil des Gerichts, der Corona-Impfstoff sei nach wissenschaftlicher Prüfung durch medizinische Sachverständige zugelassen worden. Diese seien zum Ergebnis gekommen, dass der Nutzen der Impfung die Risiken überwiegt - und das stehe auch nach dieser Klage nicht infrage.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Medizinerin hat einen Monat Zeit, um zu überlegen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen möchte.