Hamburg: Auffälliger 14-Jähriger wird von Polizei beobachtet
Die Hamburger Ämter und Behörden haben gerade viel Arbeit mit einem jugendlichen mutmaßlichen Intensivtäter. Der 14-Jährige steht jetzt unter Beobachtung durch die Polizei, wie die Sicherheitsbehörden am Dienstag mitteilten.
Der psychisch auffällige Jugendliche saß bereits in Untersuchungshaft - jetzt suchen die Behörden nach einer Lösung im Umgang mit dem 14-Jährigen. Nach Einschätzung von Innensenator Andy Grote (SPD) muss dafür auch eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung geprüft werden. Bis es so weit ist, bleibt der Jugendliche ein Fall für die Polizei - er wird offenbar auf Schritt und Tritt überwacht, damit er keine neuen Straftaten begehen kann. Weitere Einzelheiten nannte Grote am Dienstag nicht. Und auch die Sozialbehörde hält sich zurück - nicht nur wegen des Datenschutzes, sondern auch wegen der strengen Regeln des Jugendschutzes, die auch für junge Intensivtäter gelten.
14-Jähriger stand laut Zeitungsbericht schon vor Gericht
Laut Zeitungsberichten stand der Junge bereits vor Gericht - ihm war vorgeworfen worden, einen Gleichaltrigen durch das Umwickeln mit einer Plastikfolie umbringen zu wollen. Von dem Vorwurf wurde er freigesprochen. Das "Hamburger Abendblatt" hatte unter anderem berichtet, dass der 14-Jährige eine hohe Affinität zu Kindern habe und Menschen auf der Straße mit Fragen nach Kindesentführungen belästigt haben soll. Er soll sich auch an Planschbecken aufgehalten haben, in denen nackte Kinder badeten. In der Untersuchungshaft soll er zudem Körperverletzungen begangen haben.
Fall-Konferenzen befassen sich mit jungen Intensivtätern
Hamburg hat nach Angaben der Sozialbehörde seit 15 Jahren ein eigenes Konzept für junge Intensivtäter und -täterinnen: In sogenannten Fall-Konferenzen beraten alle beteiligten Behörden gemeinsam über Lösungen. Meistens geht es darum, eine soziale Einrichtung zu finden, in der der Jugendliche intensiv betreut wird - auch hinter verschlossenen Türen.
In einer früheren Version des Textes war in einer Zwischenüberschrift von einem Mordversuch-Vorwurf die Rede. Dies war unzutreffend und wurde von uns geändert.