Ein Holzstempel mit der Aufschrift "Grundsteuer" steht vor mehreren Stapeln mit Euro. © picture alliance/SULUPRESS.DE/Torsten Sukrow Foto: Torsten Sukrow

Finanzbehörde erinnert an abgelaufene Frist bei Grundsteuer

Stand: 14.03.2023 07:05 Uhr

Vor rund anderthalb Monaten ist die Frist für Eigentümer und Eigentümerinnen von Immobilien abgelaufen: Jede und jeder muss einmalig eine Grundsteuererklärung abgeben. Bisher hat das zuständige Hamburger Finanzamt Nachsicht walten lassen. Ab Mittwoch dürfte, wer noch keine Erklärung abgegeben hat, aber Post bekommen.

Theoretisch könnte das Finanzamt bereits jetzt Zwangsgelder verhängen - bis zu 25.000 Euro, mindestens aber einen Verspätungszuschlag. Der liegt bei 25 Euro pro angefangenem Monat, bislang wären also 50 Euro fällig. So hart gehen die Hamburger Finanzbeamten und -beamtinnen aber noch nicht vor. Ab heute soll ein letztes Erinnerungsschreiben an diejenigen verschickt werden, die noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben. Das sind immerhin rund 38.000 - knapp zehn Prozent aller Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen. Wer dann nicht reagiere müsse mit Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern oder einer Schätzung durch das Finanzamt rechnen, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Montag.

Ein Drittel der Bescheide ist schon bearbeitet

Mehr als ein Drittel aller Erklärungen hat das Finanzamt für Grundbesitz inzwischen schon bearbeitet und entsprechende Bescheide verschickt. Wer noch keinen erhalten hat, muss aber nicht nervös werden, da die Bearbeitung viel Zeit in Anspruch nimmt. Die Finanzbehörde bittet daher darum, nicht beim Finanzamt anzufragen, wo der Bescheid bleibt. Das, so Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), koste schlicht Arbeitszeit bei den Beamten und Beamtinnen, die dann an anderer Stelle fehle.

Bundesverfassungsgericht erklärt bisherige Regelung für unwirksam

Die neuen Erklärungen sind nötig geworden, weil die Grundsteuer ab 2025 anders berechnet werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Basis teils völlig veralteter Daten erfolgt. Informationen und Formulare gibt es auf der Internetseite www.grundsteuer-hamburg.de.

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Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 14.03.2023 | 08:00 Uhr

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