CDU fordert Studie zu jugendlichen Straftätern in Hamburg
Kriminelle Heranwachsende über 18 Jahren werden in Hamburg vor Gericht besonders häufig nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und nicht als Erwachsene. Die CDU möchte jetzt wissenschaftlich untersuchen lassen: Liegt das an den Richterinnen und Richtern in Hamburg, oder an den Jugendlichen?
Die Statistik ist tatsächlich auffällig: Bei 89 Prozent der fraglichen Fälle haben Hamburger Gerichte entschieden, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Im Bundesdurchschnitt passiert das sonst nur bei 61 Prozent. Das belegt die jüngste Statistik von 2021. Junge Menschen gelten im Alter von 18 bis 21 Jahre als Heranwachsende. Bei ihnen entscheidet das Gericht abhängig von ihrer "Reife", ob sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, oder nach dem Jugendstrafrecht. Letzteres ist dann ein vermeintlich "milderes" Urteil und das sorgt etwa wie im Fall der Gruppenvergewaltigung im Stadtpark oft für Empörung.
SPD: Jugendstrafrecht besser für Resozialisierung
CDU-Chef Dennis Thering kann nicht glauben, dass heranwachsende Täter hier in ihrer Entwicklung unter dem Bundesdurchschnitt liegen, und fordert eine Studie zu dem Thema. Anders als in vielen Bundesländern ist hier etwa die Jugendgerichtshilfe fast immer dabei, heißt es von der Grünen Lena Zagst. Und Urs Tabbert von der SPD gibt zu bedenken, dass das Erwachsenenstrafrecht deutlich weniger Möglichkeiten zur Resozialisierung bietet.